Gewerbe ummelden: So funktioniert es

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Gewerbe ummelden: So funktioniert es

Wer ein Gewerbe betreibt, muss das den zuständigen Behörden melden. Das umfasst nicht nur die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Auch, wenn sich bestimmte Dinge rund um das betreffende Gewerbe ändern, muss das Gewerbeamt Bescheid wissen, damit alle Daten aktuell sind. In diesem Artikel erfährst du, wie eine Gewerbeummeldung funktioniert, welche Kosten anfallen und welche Unterlagen du für die Ummeldung benötigst.

Inhaltsübersicht:

Gewerbe ummelden: Wann ist es nötig?

Wenn du ein Gewerbe führst, musst du dafür Sorge tragen, dass den zuständigen Behörden immer deine aktuellen Daten vorliegen. Mit der Anmeldung des Gewerbes ist die Arbeit deshalb oft nicht getan. Sofern sich etwas an deinen Daten geändert hat, musst du das dem zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt einer kleineren Kommune mitteilen.

In bestimmten Fällen kann es nötig sein, ein Gewerbe umzumelden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du mit deinem Betrieb – oder einer Zweigstelle – die Adresse wechselst. Einen Umzug musst du dem zuständigen Gewerbeamt mitteilen. Auch, wenn sich dein Name ändert, etwa durch eine Hochzeit oder Scheidung, ist eine Ummeldung des Gewerbes nötig.

Eine Ummeldung des Gewerbes ist auch nötig, wenn du vorhast, künftig andere Dienstleistungen oder Waren anzubieten als diejenigen, für die du das Gewerbe angemeldet hast. Damit ändert sich der Gegenstand deines Gewerbes. Auch, wenn der Gegenstand deines Gewerbes lediglich erweitert wird, muss das Gewerbeamt davon Kenntnis haben. Sofern das Gewerbe den Besitzer wechselt, ist eine Ummeldung ebenfalls notwendig.

Falls das Gewerbe durch einen Umzug in einen Bereich verlegt wird, der nicht zum Zuständigkeitsbereich des bisher zuständigen Gewerbeamts zählt, reicht es nicht aus, das Gewerbe umzumelden. Es muss dann zunächst bei dem bisher zuständigen Gewerbeamt abgemeldet werden. Anschließend kannst du dein Gewerbe beim nun zuständigen Amt regulär anmelden.

Wie melde ich mein Gewerbe um?

Um ein Gewerbe umzumelden, ist es nötig, dass der Gewerbetreibende selbst dies in die Wege leitet. Alternativ kann auch eine Vollmacht auf eine dritte Person übertragen werden, die dann in deinem Namen die Ummeldung vornimmt. Falls du im Rahmen einer Personengesellschaft gewerblich tätig bist, ist es nötig, dass alle Gesellschafter ihre Unterschrift unter die geplante Ummeldung des Gewerbes setzen. Bei Kapitalgesellschaften übernimmt diese Aufgabe der gesetzliche Vertreter.

Die Gewerbeummeldung kann einerseits erfolgen, indem du einen Termin mit dem Gewerbeamt ausmachst und persönlich dort erscheinst (gegebenenfalls gemeinsam mit weiteren Gesellschaftern). Viele Kommunen ermöglichen es alternativ jedoch auch, die Ummeldung eines Gewerbes online zu erledigen.

Um dein Gewerbe umzumelden, benötigst du das entsprechende Formular. Das kannst du dir entweder im Gewerbeamt abholen oder es im Internet herunterladen. Falls eine Online-Ummeldung in deinem Fall infrage kommt, benötigst du zur Identifikation verschiedene Nachweise. Welche das sind, erfährst du bei der jeweiligen Kommune.

Nachdem du dein Gewerbe umgemeldet hast, leitet das Gewerbeamt die neuen Informationen automatisch an andere zuständige Stellen weiter. Dazu zählen etwa das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer sowie das Registergericht. Auch die Berufsgenossenschaft wird automatisch benachrichtigt.

Welche Unterlagen sind erforderlich, um ein Gewerbe umzumelden?

Um ein Gewerbe umzumelden, benötigst du bestimmte Nachweise. Welche das sind, hängt vom konkreten Grund für die Ummeldung ab. Falls nur kleinere Änderungen vorzunehmen sind, benötigst du meist auch nur wenige Nachweise. Handelt es sich hingegen um eine weitreichende Änderung deines Geschäftsfelds, sind meist entsprechend mehr Unterlagen die Voraussetzung, damit das Gewerbeamt die Ummeldung vornehmen kann.

Zu den relevanten Unterlagen zählt insbesondere ein gültiger Ausweis, in der Regel der Personalausweis oder eine Kopie hiervon. Auch ein Reisepass ist in Ordnung. Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie ein Ausweisdokument der Person, die ihnen die Vollmacht gegeben hat.

Auch deinen Gewerbeschein musst du mitbringen, wenn du den Termin beim Gewerbeamt zur Ummeldung hast. In bestimmten Fällen kann es darüber hinaus nötig sein, die Erlaubnis zur Ausübung deines Gewerbes vorzulegen. Das ist allerdings nur dann gegebenenfalls der Fall, wenn du generell eine solche Erlaubnis benötigst, um in deinem Bereich gewerblich tätig sein zu dürfen.

Natürlich benötigst du auch das Formular zur Gewerbeummeldung selbst. Falls deine Firma im Handelsregister eingetragen ist, ist außerdem der Handelsregisterauszug erforderlich.

Wer das Gewerbe eines anderen übernimmt, benötigt darüber hinaus neue Erlaubnisse und Genehmigungen, um dieses Gewerbe auszuüben. Es ist nicht möglich, die alten Konzessionen vom vorherigen Inhaber des Gewerbes einfach zu übernehmen. Sie müssen neu beantragt werden.

Was kostet es, ein Gewerbe umzumelden?

Wie die meisten behördlichen Angelegenheiten kostet auch die Ummeldung eines Gewerbes eine Gebühr. Wie hoch diese ist, hängt von den geltenden Sätzen der jeweiligen Kommune ab. Die Kommunen legen die Höhe der Gebühren selbst fest.

Im Fall einer Ummeldung fallen meist dieselben Kosten an wie bei einer Gewerbeanmeldung. Oft ist der Satz auch etwas niedriger. Je nach Kommune schwankt der Betrag zwischen 15 und 70 Euro. Im Fall einer Online-Ummeldung sinken die Kosten bei manchen Kommunen zusätzlich. Das umfasst aber meistens nur wenige Euro.