Gewerbe anmelden: Wichtige Hinweise, Kosten & Infos

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Gewerbe anmelden: Wichtige Hinweise, Kosten & Infos

Mit der Selbständigkeit geht in vielen Fällen die Notwendigkeit einher, ein Gewerbe anzumelden. Die Anmeldung des Gewerbes ist einer der letzten Schritte vor dem offiziellen Start in die Selbständigkeit. In diesem Artikel erfährst du, was du bei der Anmeldung deines Gewerbes beachten solltest, welche Kosten dafür anfallen und was rund um das Thema Gewerbeanmeldung außerdem wissenswert ist.

Inhaltsübersicht:

Bist du zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet?

Die Anmeldung eines Gewerbes ist für alle verpflichtend, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Dazu gehören nach Paragraf 15, Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes zunächst grundsätzlich jene, die ihre Tätigkeit selbständig ausüben. Sie sind per Definition eigenverantwortlich tätig und nicht an die Weisungen einer anderen Person gebunden. Außerdem muss ihre Tätigkeit dauerhaft angelegt und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgelegt sein. Du nimmst außerdem als Gewerbetreibender mit deiner Tätigkeit am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil.

Viele Selbständige sind somit gleichzeitig Gewerbetreibende – aber eben nicht alle. Eine Ausnahme besteht insbesondere bei Freien Berufen. Wenn du einen der sogenannten Freien Berufe ausübst, giltst du damit als Freiberufler und nicht als Gewerbetreibender. In diesem Fall gelten für dich die Vorschriften der Gewerbeordnung nicht. Dadurch entfällt die Pflicht, ein Gewerbe anzumelden. Auch Gewerbesteuer muss ein Freiberufler folglich nicht zahlen, ein Gewerbetreibender jedoch schon. Freiberufler müssen sich nur beim Finanzamt anmelden und erhalten dann eine Steuernummer.

Was genau ein Freier Beruf ist, ist im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG, Paragraf 1, Absatz 2) definiert. Dort steht: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“

Welche Berufe zählen zu den Freien Berufen?

Das klingt etwas unkonkret? Beispiele machen die Bezeichnung leichter greifbar. Zu den Freien Berufen zählen vor allem bestimmte Berufsgruppen, die sogenannten Katalogberufe. Dazu gehören Heilberufe und damit Ärzte, Heilpraktiker, Zahnärzte, Dentisten und Physiotherapeuten. Auch die Bereiche Justiz sowie die Steuer- und Wirtschaftsberatung fallen in diese Kategorie und mit ihnen Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und -bevollmächtigte, Bücherrevisoren, vereidigte Buchprüfer und beratende Volks- und Betriebswirte.

Auch bestimmte naturwissenschaftliche und technische Berufe gelten als Freie Berufe. Die zugehörigen Berufsbilder umfassen Ingenieure, Vermessungsingenieure, Architekten, Handelschemiker und Lotsen. Ein wichtiger Bereich der Freien Berufe sind außerdem die sprach- und informationsvermittelnden Berufe. Hierzu zählen Journalisten und Bildberichterstatter ebenso wie Dolmetscher und Übersetzer.

Psychologen, Hebammen, Heilmasseure und hauptberufliche Sachverständige zählen ebenfalls zu den Freien Berufen. Ergänzt wird die Liste um Berufe, die den Katalogberufen ähnlich sind. Auch selbständige Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft gelten als nicht gewerblich und erfordern somit keine Gewerbeanmeldung.

Im Zweifel das Finanzamt um eine Einschätzung bitten

Nicht immer ist es für Betroffene möglich, eindeutig einzuschätzen, ob sie als Freiberufler oder Gewerbetreibende gelten. Das ist nicht verwunderlich, denn gerade in der Kategorie der den Katalogberufen ähnlichen Berufe gibt es häufig geteilte Auffassungen darüber, wer als Freiberufler einzustufen ist und wer als Gewerbetreibender.

Bei der Einstufung ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit relevant und nicht die Ausbildung. Ein ausgebildeter Arzt, der inzwischen nicht mehr in der Behandlung von Patienten tätig ist, sondern seine Firma leitet, gilt etwa in der Regel nicht mehr als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender. Im Zweifel ist es sinnvoll, wenn du vorher das Finanzamt um eine Einschätzung bittest. Fehler können sich an dieser Stelle rächen.

Nicht immer fällt es sofort auf, wenn du die falsche Einschätzung getroffen hast. Wenn erst Jahre später im Rahmen einer Betriebsprüfung aus Sicht des Finanzamts feststeht, dass du in Wahrheit doch ein Gewerbetreibender und damit gewerbesteuerpflichtig gewesen wärst, musst du mit entsprechenden Nachforderungen des Finanzamts rechnen. Wenn du über Jahre keine Gewerbesteuer gezahlt hast, entstehen schnell gravierende Summen.

Hohe Nachforderungen können dein Unternehmen stark belasten und im schlimmsten Fall zu Liquiditätsengpässen oder sogar der Insolvenz führen. Deshalb solltest du immer vorher in Erfahrung bringen, ob du ein Freiberufler oder Gewerbetreibender bist. Nicht nur das Finanzamt, sondern auch ein diesbezüglich erfahrener Anwalt kann dich beraten, wie deine Tätigkeit einzustufen ist.

Was du vor der Anmeldung eines Gewerbes beachten solltest

Für jeden Gewerbetreibenden ist die Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt zwingend. Darüber hinaus sind nicht nur hauptberuflich ausgeübte gewerbliche Tätigkeiten anmeldungspflichtig, sondern auch ein nebenberuflich betriebenes Gewerbe.

Bevor du ein Gewerbe anmeldest, empfiehlt es sich, zunächst die Industrie- und Handelskammer zu kontaktieren. Das ist sinnvoll, um zu erfragen, ob du für dein Gewerbe eine besondere Erlaubnis oder eine spezielle Genehmigung benötigst. Häufig geht es hierbei um einen Meistertitel oder eine Ausübungsberechtigung. Gegebenenfalls kann zum Beispiel eine Prüfung deiner Fachkunde erforderlich sein.

Bestimmte Genehmigungen sind etwa nötig, wenn du im Bereich Finanzdienstleistungen oder in der Personenbeförderung tätig bist. Auch in bestimmten Bereichen des Einzelhandels sind spezifische Erlaubnisse nötig, damit du die entsprechende Tätigkeit selbständig ausüben darfst.

Auch deine Berufsgenossenschaft kann dir Tipps geben, was in deinem Fall wichtig ist, um ein Gewerbe anmelden zu können. Ebenso kannst du natürlich auch beim Gewerbeamt selbst nachfragen, welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind.

Besondere Genehmigungen für Gewerbetreibende im Bereich des Handwerks

Besondere Bestimmungen gelten außerdem für Gewerbetreibende im Bereich des Handwerks. Wenn du in diesem Bereich tätig bist, ist es nötig, deine Tätigkeit in der Handwerksrolle eintragen zu lassen. Bei der Handwerksrolle handelt es sich um ein Verzeichnis der Handwerkskammer, in dem sich die Inhaber von handwerklichen Betrieben verzeichnen lassen müssen.

Du erhältst die sogenannte Handwerkskarte als Nachweis deiner Eintragung in der Handwerksrolle nur nach Vorlage deines Meisterbriefs. Bei Fragen, welche Unterlagen du konkret benötigst, kannst du dich an die für dich zuständige Handwerkskammer wenden. Sofern du einen handwerksähnlichen Beruf ausübst, ist keine Handwerkskarte, sondern eine Gewerbekarte erforderlich, um ein Gewerbe anzumelden. Auch nach der Anmeldung deines Gewerbes hast du noch nicht alle nötigen bürokratischen Schritte durchlaufen. Du benötigst auch eine Genehmigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde für deine gewerbliche Tätigkeit.

Sind in deinem Fall spezielle Genehmigungen nötig, musst du diese bei der Anmeldung deines Gewerbes vorlegen können. Grundsätzlich gilt: Mache dich immer vor dem Gang zum Gewerbeamt schlau, welche Nachweise du bei der Anmeldung des Gewerbes erbringen musst. Sonst zieht sich der Prozess unnötig in die Länge.

Weitere erforderliche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung bei bestimmten Rechtsformen

Auch die Rechtsform, mit der du dein Gewerbe ausüben möchtest, wirkt sich auf die nötigen Unterlagen für die Gewerbeanmeldung aus. Bei Kapitalgesellschaften ist die Anmeldung zum Beispiel etwas komplexer.

Wenn du zum Beispiel eine GmbH anmelden möchtest, musst du schon bei der Gewerbeanmeldung Verträge vorlegen können. Das heißt, dass diese Verträge bereits vorher angefertigt und unterschrieben worden sein müssen. Plane also ausreichend Zeit ein, um vor der Gewerbeanmeldung einen Notartermin zu machen. Auch den Handelsregistereintrag musst du bereits nachweisen können, wenn du beim Gewerbeamt vorstellig wirst.

Fördermittel vor der Anmeldung des Gewerbes beantragen

Sofern für dich bestimmte Fördermittel infrage kommen, solltest du die entsprechenden Anträge schon vor dem Gang zum Gewerbeamt ausgefüllt haben. Du kannst die ausgefüllten Anträge dann zusammen mit der Gewerbeanmeldung einreichen.

Falls du diese Anträge auf Fördermittel hingegen erst stellst, wenn du dein Gewerbe bereits angemeldet hast, sinken die Chancen, dass die Anträge bewilligt werden. Nachträgliche Anträge auf Fördermittel werden meist abgelehnt.

Wo und wie melde ich ein Gewerbe an?

Die richtige Adresse für die Anmeldung deines Gewerbes ist das Gewerbeamt. Sorge dafür, dass du alle nötigen Unterlagen dabeihast, wenn du beim Gewerbeamt vorstellig wirst. Am besten ist es, wenn du einen Termin vereinbarst. Alternativ kannst du dich meist auch online anmelden.

Bei deinem Termin beim Gewerbeamt benötigst du einerseits einen gültigen Personalausweis oder einen anderen Ausweis, mit dem du deine Identität nachweisen kannst. Ebenso wichtig sind alle relevanten Genehmigungen und Erlaubnisse.

Wenn es für dich zutreffend ist, solltest du außerdem an deine Handwerkskarte oder Gewerbekarte, den Handelsregisterauszug und ein Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister mitbringen. Falls du kein deutscher Staatsbürger bist, musst du außerdem deine Aufenthaltsgenehmigung beim Gewerbeamt vorlegen. Daraus muss hervorgehen, dass du dazu berechtigt bist, in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben.

Viele Gewerbeämter bieten inzwischen auch eine Online-Anmeldung des Gewerbes an. Nicht immer ist es jedoch möglich, die Anmeldung auch digital zu übermitteln. Oft handelt es sich um Vordrucke, die du bereits herunterladen und ausfüllen kannst, anschließend aber noch postalisch oder persönlich übermitteln musst – ergänzt um die relevanten Belege, die für deine Anmeldung erforderlich sind.

Eine Online-Anmeldung – egal, ob sie direkt online verschickt oder per Post auf den Weg gebracht werden muss – spart Zeit. Das gilt besonders, wenn du ansonsten wochenlang auf einen Termin beim Gewerbeamt warten müsstest. Gegebenenfalls hast du jedoch noch Fragen zu deiner Gewerbeanmeldung, die du beim persönlichen Besuch beim Gewerbeamt klären könntest.

Was du in Bezug auf deine Bezeichnung beachten solltest

Vor der Gewerbeanmeldung muss feststehen, welchen Namen du deinem Unternehmen geben möchtest. Welchen Firmennamen du verwenden möchtest, ist eine der wichtigsten Fragen bei der Aufnahme deiner gewerblichen Tätigkeit. Schließlich wirkt sich der Name darauf aus, wie du auf mögliche Kunden wirkst und ob du im Gedächtnis bleibst. Was möglich ist, hängt nicht nur von deiner Vorstellungskraft, sondern insbesondere auch von der von dir gewählten Rechtsform ab.

Freiberufler müssen ihren Nachnamen zwingend im Firmennamen verwenden. Sie können ihn um eine zusätzliche frei gewählte Bezeichnung ergänzen. Ein Muss ist dies jedoch nicht. Als Kleingewerbetreibender ist es Vorschrift, den ganzen Namen in der Geschäftsbezeichnung anzugeben. Fantasienamen sind nicht möglich. Auch hier ist es jedoch denkbar, einen solchen Fantasienamen ergänzend aufzuführen, etwa „Blumenversand Herbert Heinze“. „Blumenversand Heinze“ wäre jedoch nicht möglich, sofern du ein Kleingewerbe betreibst.

Sofern du eine Personengesellschaft betreibst, müssen sich die Namen mindestens zweier Gesellschafter in der Bezeichnung wiederfinden. Eine ergänzende Bezeichnung ist möglich. Eingetragene Gesellschaften wie die GmbH oder eine AG müssen die Rechtsform im Namen enthalten. Sofern du im Handelsregister eingetragen bist, muss die Rechtsform generell in der Bezeichnung auftauchen.

Beachte bei der Namenswahl unbedingt das Markenrecht. Informiere dich im Vorfeld, ob eine gewünschte Bezeichnung infrage kommt oder ob es damit Probleme mit bestehenden Firmen geben könnte. Bestimmte Zusätze dürfen nicht in jedem Fall verwendet werden. Außerdem sollte deine Bezeichnung nicht irreführend sein. Wenn du in deiner Bezeichnung etwas suggerierst, das dann gar nicht der Wahrheit entsprichst, hast du wahrscheinlich keine zufriedenen Kunden.

Welche Kosten fallen für die Gewerbeanmeldung an?

Die Anmeldung eines Gewerbes ist immer mit Kosten verbunden. Wie viel du für die reine Gewerbeanmeldung zahlen musst, hängt von dem zuständigen Gewerbeamt beziehungsweise der Kommune ab. Jede Kommune legt die Gebühren eigenständig fest. In größeren Städten kostet die Anmeldung oft etwas mehr, auf dem Land fallen meist niedrigere Beträge an. In der Regel schwankt der fällige Betrag zwischen 15 und 70 Euro.

In der Regel fallen rund um die Gewerbeanmeldung weitere Kosten an. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, welches Gewerbe du konkret ausüben möchtest und welche Bestimmungen dafür gelten. Falls du etwa ein polizeiliches Führungszeugnis für die Gewerbeanmeldung benötigst oder einen Auszug aus dem Gewerberegister, kostet auch das Gebühren. Auch für etwaige Genehmigungen, zum Beispiel für den Erwerb der Handwerkskarte, fallen Kosten an. Diese sind meist deutlich höher als die eigentliche Gewerbeanmeldung. Sie können bis zu 250 Euro betragen. Die Gebühren schwanken je nach Region.

Falls du dein Gewerbe nicht ordnungsgemäß anmeldest, riskierst du hohe Bußgelder. Diese Variante sollte deshalb keine Option für dich darstellen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um ein Gewerbe anzumelden?

Je nachdem, wie umfangreich deine Gewerbeanmeldung – inklusive der Beschaffung aller dazu nötigen Nachweise – ist, solltest du diese möglichst frühzeitig angehen. Oft dauert es mehrere Wochen oder gar Monate, bis alle bürokratischen Hürden überwunden sind, die dich von der gesetzeskonformen Ausübung deiner neuen gewerblichen Tätigkeit trennen.

In jedem Fall solltest du dein Gewerbe spätestens anmelden, wenn du mit deiner selbständigen Tätigkeit loslegst. Es gibt nach wie vor den Irrglauben, dass eine Gewerbeanmeldung erst dann erforderlich sei, wenn man die ersten Gewinne mache. Das stimmt nicht. In der Gewerbeordnung (Paragraf 14) heißt es: „Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewebes […] anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen“. Das bedeutet, dass du schon bei den ersten Schritten ein Gewerbe anmelden musst – zum Beispiel bei deiner allgemeinen Planung, der Bewerbung deines Angebots oder der Akquise von Kunden.

Ist auch eine rückwirkende Anmeldung des Gewerbes möglich?

Natürlich ist es auch möglich, dein Gewerbe rückwirkend anzumelden. Wenn du die rechtzeitige Anmeldung – aus welchen Gründen auch immer – versäumt hast, solltest du das schnellstmöglich nachholen, um keine Strafen zu riskieren. Normalerweise gilt eine Frist von 14 Tagen nach der eigentlichen Geschäftsaufnahme als unproblematisch.

Viele Gewerbeämter erheben keine Bußgelder, wenn du dich nur etwas zu spät anmeldest. Meist umfasst das einen Zeitraum von einem oder zwei Monaten. Versäumst du die Anmeldung deines Gewerbes jedoch auch über diesen Zeitraum hinaus, musst du mit einem Bußgeld rechnen.

Was ist mit der Anmeldung beim Finanzamt?

Nachdem du dein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hast, geht normalerweise alles automatisch seinen Weg. Das heißt: Deine Anmeldung als Gewerbetreibender wird an die zuständigen Behörden, Genossenschaften und gegebenenfalls weitere zuständige Institutionen weitergeleitet. Dazu zählen neben dem Finanzamt unter anderem auch Berufsgenossenschaften, die Arbeitsagentur und Kammern sowie Berufsvereinigungen. Du erhältst dann im Anschluss gegebenenfalls Post von diesen Stellen.

Das Finanzamt schickt dir etwa den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu, nachdem das Gewerbeamt deine Daten an die Behörde übermittelt hat. Hierin machst du grundlegende Angaben über deine selbständige Tätigkeit. Es bietet sich jedoch an, aktiv auf das Finanzamt zuzugehen. Es kann ansonsten einige Wochen dauern, bis du nach der Gewerbeanmeldung Post vom Finanzamt erhältst.

Wenn es schneller gehen soll oder muss, kannst du die Anmeldung beim Finanzamt auch von dir aus auf den Weg bringen. Du erhältst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung direkt beim zuständigen Finanzamt oder online auf der Webseite der Bundesfinanzverwaltung. Auch bei ELSTER, der Elektronischen Steuererklärung der deutschen Steuerverwaltungen auf Bundes- und Länderebene, kannst du das Formular herunterladen.

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geht es unter anderem um deine geschätzten Einkünfte, die gewählte Form der Bilanzierung und natürlich deine persönlichen Daten. Es ist wichtig, alle Angaben korrekt zu machen und alle nötigen Felder auszufüllen. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können zu ärgerlichen Verzögerungen oder zu zu hohen oder zu niedrigen steuerlichen Forderungen führen. Erst, wenn das Finanzamt alle nötigen Informationen über deine geplante Tätigkeit hat, teilt es dir eine Steuernummer zu. Es kann sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, wenn du den Fragebogen ausfüllst. So stellst du sicher, dass alles korrekt ist.

Die Mitgliedschaft in IHK und HWK

Für Gewerbetreibende ist eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise der Handwerkskammer (HWK) verpflichtend. Dabei handelt es sich um eine Interessenvertretung der Wirtschaft. Für Freiberufler oder Land- und Forstwirte ist eine Mitgliedschaft hingegen keine Pflicht. Als Gewerbetreibender musst du jedoch im Rahmen deiner Zwangsmitgliedschaft Mitgliedsbeiträge zahlen.

Zur Berechnung des Mitgliedsbeitrags werden in der Regel deine Einkünfte zugrunde gelegt. Auch die Rechtsform, innerhalb derer du deine selbständige Tätigkeit ausübst, spielt eine Rolle. Der Mitgliedsbeitrag besteht aus einem fixen Grundbetrag, der für alle Mitglieder – abhängig von ihrer Rechtsform – gleich ist. Hinzu kommt eine Umlage, die von deinen Einkünften abhängt.

Gegebenenfalls kannst du dich von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreien lassen, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Das gilt in bestimmten Fällen für Existenzgründer und kleine Firmen mit einem geringen Jahresumsatz.

Die Anmeldung bei der zuständigen IHK oder HWK erfolgt normalerweise automatisch, nachdem du dich beim Gewerbeamt angemeldet hast. Daraufhin erhältst du von der zuständigen Kammer Post, in der du über deine Mitgliedschaft bei der IHK oder HWK informiert wirst.

Was ist, wenn ich mehrere Gewerbe ausüben möchte?

Immer wieder kommt die Frage auf, was nötig ist, um mehrere unterschiedliche Gewerbe auszuüben. Dabei gilt: Alle verschiedenen Zweige deines Geschäfts laufen dennoch unter der Firmierung deines eigentlichen Unternehmens. Dieses kann also aus verschiedenen Abteilungen bestehen. Laut Gewerbeordnung ist es möglich, mehrere Betriebe parallel auszuüben.

Falls du nach deiner eigentlichen Gründung und Gewerbeanmeldung deinen Geschäftsbereich erweitern möchtest, ist dies dennoch anzeigepflichtig. Du musst dem Gewerbeamt mitteilen, wenn du künftig Waren oder Leistungen anbietest, die bisher nicht eingetragen waren und in einem anderen Bereich liegen als der, für den du dein Gewerbe ursprünglich angemeldet hast.