Kleingewerbe: Anmeldung, Kosten & Steuern

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Kleingewerbe: Anmeldung, Kosten & Steuern

Viele Existenzgründer melden ein Kleingewerbe an. Ein solches Nebengewerbe bietet verschiedene Vorteile gegenüber einer regulären Gewerbeanmeldung. Für wen sich das Modell anbietet, wo die Unterschiede zum Hauptgewerbe liegen, wo und wie du dein Kleingewerbe anmeldest und welche steuerlichen Vorschriften für dich gelten, erfährst du in diesem Beitrag. Außerdem erfährst du, was die Kleinunternehmerregelung mit dem Kleingewerbe zu tun hat.

Inhaltsübersicht:

Wer kann ein Kleingewerbe anmelden?

Wer plant, sich selbständig zu machen, hat meist viele Fragen. Dazu zählt auch die Frage, ob eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich ist. Das ist die Grundlage für die Entscheidung, ob du ein Kleingewerbe anmelden möchtest oder nicht. Längst nicht jeder Selbständige muss ein Gewerbe anmelden. Dazu sind nur Gewerbetreibende nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet.

Wenn du hingegen einen der Freien Berufe ausübst oder Land- oder Forstwirt bist, gilt das für dich nicht. Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Die Freien Berufe umfassen ein breites Spektrum an Tätigkeiten, die unter anderem im kulturellen, kreativen, naturwissenschaftlichen und justiziellen Bereich angesiedelt sind. Beispiele für Freie Berufe sind Steuerberater, Ärzte, Journalisten, Architekten und Dozenten. Eine Übersicht über die zugehörigen Berufe findest du in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Während Angehörige Freier Berufe oder Forst- und Landwirte weder ein Gewerbe anmelden noch Gewerbesteuer zahlen müssen, gilt diese Regelung für andere Selbständige nicht. Wer unternehmerisch tätig ist und eine Gewinnabsicht verfolgt, muss seine Selbständigkeit beim Gewerbeamt anzeigen. Das gilt auch, wenn du als Einzelperson agierst.

Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist außerdem an bestimmte Rechtsformen geknüpft. Du kannst ein solches Gewerbe als Einzelgründer oder in Form eine GbR gründen. Dabei gibt es jedoch bestimmte Einkommensgrenzen. Dein Gewinn und/oder Umsatz darf in diesen Fällen die Grenze von 60.000 Euro (Gewinn) beziehungsweise 600.000 Euro (Umsatz) im Jahr nicht überschreiten. Liegst du darüber, gelten für dein Gewerbe die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs. Du hast dann kein Kleingewerbe mehr, sondern ein reguläres Hauptgewerbe.

Wie hängt das Kleingewerbe mit dem Nebenerwerb zusammen?

Die Möglichkeit, ein Kleingewerbe anzumelden, kommt in erster Linie für Selbständige in Betracht, die die entsprechende Tätigkeit im Nebenerwerb ausführen. Sie haben meist entweder ein Hauptgewerbe oder befinden sich in einem angestellten Arbeitsverhältnis, das den Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt.

Bei der Anmeldung deines Kleingewerbes wirst du gebeten, anzugeben, ob du deiner Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb nachgehst. Im Nebenerwerb darfst du 20 Arbeitsstunden pro Woche nicht überschreiten. Dein Haupterwerb muss auch zeitlich dein Schwerpunkt sein, weshalb dein Nebenerwerb nicht mehr Stunden umfassen darf als deine hauptsächliche Tätigkeit. Eine Anmeldung deines Gewerbes ist jedoch in jedem Fall Pflicht, egal, ob du es im Nebenerwerb betreibst oder nicht.

Für Gründer, die noch einen anderen Job ausüben, kann die Anmeldung eines Kleingewerbes eine sinnvolle Option sein. Vorher solltest du jedoch die Vor- und Nachteile der Gründung eines Kleingewerbes kennen und in deinem Fall individuell bewerten.

Welche Vor- und Nachteile hat die Gründung eines Kleingewerbes?

Die Gründung eines Kleingewerbes hat für Gründer, die die betreffende Tätigkeit nicht im Haupterwerb ausüben, viele Vorteile. Insbesondere betrifft das finanzielle Erwägungen. Du könntest alternativ natürlich ein Hauptgewerbe anmelden und dich ganz deiner gewerblichen Tätigkeit widmen. Das geht jedoch mit nicht zu unterschätzenden Risiken einher.

Viele Existenzgründer ziehen es deshalb vor, mit der Selbständigkeit langsam loszulegen – zum Beispiel, indem sie dieser neben ihrem angestellten Job nachgehen. So bist du in der Lage, dir im Laufe der Zeit ein neues Standbein aufzubauen, auf das du irgendwann komplett setzen kannst – wenn du das möchtest.

Indem du deine gewerbliche Tätigkeit nebenberuflich ausübst, bleibst du außerdem über deinen eigentlichen Arbeitgeber sozialversichert und musst die entsprechenden Beiträge nicht selbst zahlen. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen kann ein Kleingewerbe außerdem die einzige Möglichkeit sein, ein Gewerbe zu betreiben – zum Beispiel für Rentner und Studenten, bei denen nur ein Nebenerwerb gestattet ist.

Mit einem Kleingewerbe kannst du außerdem Vergünstigungen bei den Beiträgen zur Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise der Handwerkskammer in Anspruch nehmen. Das gilt jedoch nur für die Zeit zu Beginn deiner selbständigen Tätigkeit.

Viele Existenzgründer nutzen zusätzlich zur Anmeldung eines Kleingewerbes die Kleinunternehmerregelung. Viele Vorteile, die im Zusammenhang mit der Gründung eines Kleingewerbes genannt werden, hängen auch mit dieser Regelung zusammen.

Was hat das Kleingewerbe mit der Kleinunternehmerregelung zu tun?

Oft ist auch von der Kleinunternehmerregelung die Rede, wenn es um ein Kleingewerbe geht. Beides hängt nicht unmittelbar miteinander zusammen, kann jedoch in Kombination sinnvoll sein. Du musst kein Kleinunternehmer sein, um ein Kleingewerbe anmelden zu können, kannst das aber. Mit einer Tätigkeit als Kleinunternehmer gehen bestimmte steuerliche und administrative Vereinfachungen einher, die gerade für Selbständige, die ihre Selbständigkeit gerade erst begonnen haben, ein Vorteil sein können.

Bei deiner Anmeldung beim Finanzamt als Selbständiger wirst du gefragt, ob du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Anspruch nehmen möchtest. Diese Option besteht jedoch nur, wenn du im vergangenen Jahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht hast. Zusätzlich lautet die Bedingung, dass du im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen darfst. Gemeint sind jeweils die Betriebseinnahmen, nicht der Gewinn. Liegst du über diesen Grenzen, kommt die Kleinunternehmerregelung für dich nicht infrage.

Wenn du ein Kleingewerbe betreibst, verdienst du aber vermutlich nicht mehr, als es für einen Kleinunternehmer zulässig wäre. Viele Gewerbetreibende mit Kleingewerbe nutzen die Möglichkeit, gleichzeitig als Kleinunternehmer aufzutreten, wegen der damit verbundenen Vorzüge und steuerlichen Erleichterungen.

Wann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein kann

Als Kleinunternehmer profitierst du von dem Erlass der Umsatzsteuer. Du musst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen, darfst sie umgekehrt aber auch auf deinen Rechnungen nicht ausweisen. Somit entfallen die regelmäßigen Voranmeldungen an das Finanzamt. Die Kleinunternehmerregelung spart dir also Arbeit.

Andererseits hast du als Kleinunternehmer nicht die Option, Vorsteuerbeträge geltend zu machen. Gerade, wenn zu Beginn deiner Selbständigkeit größere Anschaffungen zu tätigen sind, kann es sein, dass sich die Kleinunternehmerregelung für dich nicht rechnet. Außerdem ist wichtig, an welche Zielgruppe du dich mit deinem Angebot richtest.

Je nachdem, welche Umsatzsteuer für deinen Bereich gilt, ist der Rechnungsbetrag für deine Kunden entsprechend niedriger. Wirklich attraktiv ist das aber nur für Privatkunden. Geschäftliche Kunden sparen nur vermeintlich Geld – denn auch sie können die andernfalls gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen, wodurch sie ansonsten ihre Betriebsausgaben verringern könnten. Somit kannst du als Kleinunternehmer einen Nachteil gegenüber der Konkurrenz haben.

Ein weiterer Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist die Außenwirkung: Wenn dir wichtig ist, dass du als professioneller Anbieter wahrgenommen wirst, ist das eher der Fall, wenn du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweist. Ob das wirklich ein negativer Aspekt der Kleinunternehmerregelung ist, hängt jedoch von deiner persönlichen Einschätzung ab.

Wie unterscheidet sich das Kleingewerbe vom Hauptgewerbe?

Im Zusammenhang mit dem Kleingewerbe kommt immer wieder die Frage auf, wodurch dieses sich vom regulären Gewerbe unterscheidet. Im Kern betrifft dies die Frage, wie sich ein Nebengewerbe von einem Hauptgewerbe unterscheidet. Ein wichtiger Unterschied liegt darin, dass für ein normales Handelsgewerbe die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) gelten. Das ist nicht der Fall, wenn du ein Kleingewerbe betreibst. Ein Kleingewerbe ist nicht im Handelsregister verzeichnet.

Ein Hauptgewerbe ist ein Gewerbe, das du schwerpunktmäßig betreibst. Ein Nebengewerbe setzt jedoch noch eine oder weitere Einnahmequellen voraus. Eine Krankenversicherung ist für ein Kleingewerbe nicht erforderlich; die entsprechenden Beiträge sind durch deine Haupttätigkeit abgedeckt. Wenn du ein reguläres Gewerbe betreibst, musst du die Sozialversicherungsbeiträge jedoch selbst abführen.

Grundsätzlich gelten für Nebengewerbe und Hauptgewerbe jedoch dieselben Regelungen zur Gewinnermittlung und Buchführung. Das kann anders sein, wenn du dein Kleingewerbe als Kleinunternehmer betreibst. Dann reicht die einfache Buchführung aus, was dir Zeit bei der Steuererklärung spart.

Wo melde ich ein Kleingewerbe an und was kostet es?

Sofern du selbständig tätig bist und deine Tätigkeit planmäßig und langfristig das Ziel hat, damit Gewinn zu erzielen, musst du im Regelfall ein Gewerbe anmelden. Ausnahmen bestehen für Angehörige Freier Berufe und Forst- und Landwirte sowie Fischwirte, die in der Urproduktion tätig sind. Ob du ein Nebengewerbe oder ein Hauptgewerbe anmelden möchtest, spielt für die Pflicht zur Anmeldung des Gewerbes keine Rolle.

Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest, kannst du das in Form einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder als Einzelunternehmer tun. Du musst außerdem deinen Namen in der Bezeichnung deines Gewerbes verwenden. Fantasienamen sind nicht möglich, sofern nicht gleichzeitig auch dein Name Bestandteil der Bezeichnung ist.

Individuelle und flexible Bezeichnungen abseits deines Namens sind nur möglich, wenn du ein kaufmännisches Gewerbe betreibst. Ein Beispiel: Du kannst dein Unternehmen im Kleingewerbe zwar „Sonnenschein-Café – Herbert Hoffmann“ nennen, nur „Sonnenschein-Café“ ohne den Zusatz deines Namens wäre jedoch nur möglich, wenn dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.

Was zur Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich ist

Dein Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt an. Du musst dazu ein Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Das kannst du schon vor dem Besuch beim Gewerbeamt erledigen, indem du das Formular vorab herunterlädst und ausgefüllt mitbringst. Du kannst das Formular auch postalisch an das Gewerbeamt schicken. Mitunter besteht auch die Möglichkeit, dein Gewerbe online bei der zuständigen Behörde anzumelden.

Du benötigst zur Anmeldung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie deine Meldebescheinigung. Mit einer entsprechenden Vollmacht können dich auch andere Personen anmelden. Eine Kopie deines Ausweises ist dann in der Regel trotzdem erforderlich. Als ausländischer Staatsangehöriger benötigst du zudem eine Aufenthaltsgenehmigung.

Wenn du im handwerklichen Bereich tätig bist, benötigst du für die Anmeldung deines Gewerbes eine Handwerkskarte von der Handwerkskammer. Entsprechende Genehmigungen benötigst du auch bei bestimmten anderen Gewerben, sofern die entsprechende Tätigkeit einer Erlaubnis bedarf.

Auch eine Anmeldung beim Finanzamt ist nötig

Zusätzlich ist für dich als Selbständiger eine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich. Sofern du dich bereits beim Gewerbeamt gemeldet hast, wird diese Information meist automatisch an das zuständige Finanzamt weitergegeben. Du musst beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben. Anschließend weist dir die Behörde eine Steuernummer zu. Für Gewerbetreibende ist außerdem die Mitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer verpflichtend.

Die Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes sind unabhängig davon, ob du einen Nebenerwerb als Gewerbe anmeldest oder es sich um dein Hauptgewerbe dreht. Die Kosten unterscheiden sich je nach Kommune; meist liegen sie zwischen 15 und 65 Euro. Beachte, dass die Gebühren sich unterscheiden können, wenn du die Anmeldung online beziehungsweise persönlich vornimmst. Oft ist eine Online-Anmeldung deines Gewerbes günstiger.

Welche Steuern sind relevant, wenn du ein Kleingewerbe betreibst?

Wie beim Betrieb eines regulären Gewerbes spielen auch für die Ausübung eines Kleingewerbes bestimmte Steuern eine wichtige Rolle. Insbesondere betrifft das die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer. Auch Lohnsteuer kann, je nach Einzelfall, anfallen.

Einkommensteuerpflichtig bist du in jedem Fall, wenn deine jährlichen Einnahmen mehr als 9.168 Euro im Jahr 2019 betragen. Nimmst du weniger ein, musst du dein Einkommen nicht versteuern. Der Grundfreibetrag liegt bei Ehepartnern entsprechend bei 18.336 Euro (gilt ebenfalls für das Jahr 2019).

Wenn du ein Gewerbe betreibst, musst du außerdem Gewerbesteuer zahlen. Auch hier gibt es jedoch einen Freibetrag. Die Gewerbesteuer fällt erst an, wenn deine Einnahmen 24.500 Euro übersteigen. Die jeweiligen Gewerbesteuer-Hebesätze werden von den Kommunen festgelegt und unterscheiden sich deshalb von Gemeinde zu Gemeinde. Gezahlte Gewerbesteuer wird mit der entrichteten Einkommensteuer verrechnet.

In der Regel musst du für den Betrieb deines Kleingewerbes außerdem Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichten. Andere Regelungen können gelten, wenn du dich als Kleinunternehmer anmeldest. Dann bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Du musst dann selbst keine Umsatzsteuer entrichten und darfst sie auch von deinen Kunden nicht auf Rechnungen einfordern.

Falls du Arbeitnehmer beschäftigst, musst du außerdem Lohnsteuer an das Finanzamt entrichten.