Berufsbegleitend

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Jeder von Euch kennt das, man ist beim Studium oder man ist ” auf Arbeit ” und man will etwas nebenher noch machen. Sei es ein weiteres Studium oder einen Job. Oder sogar ne eigene Firma gründen. Wir nennen das mal Gesamt – Berufsbegleitend Ist das erlaubt oder nicht?

Darf man berufsbegleitend arbeiten bzw. ein Studium machen ? Oder darf man eine Weiterbildung bzw. eine Fortbildung machen? Brauche ich da die Zustimmung meines Arbeitgebers?

Naja – Ja und Nein.

berufsbegleitende Bildung = Berufsbegleitendes Studium
Ein berufsbegleitendes Studium oder auch duales Studium ist ein Studium, bei dem der Student während der ganzen Ausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbegleitendes_Studium

Was sagt der Gesetzgeber zu einem Nebenjob – Zweiteinkommen ?

Laut Grundgesetz darf jeder der möchte einen Nebenjob ausüben, dh. der Arbeitgeber darf Nebenjobs ( auch ehrenamtliche ) grundsätzlich mal nicht verbieten, es sei denn es steht etwas im Arbeitsvertrag.

Wenn bei Euch im Arbeitsvertrag aber steht – dass die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung der „Genehmigung des Arbeitgebers“ bedarf. – dann braucht Ihr diese auch. Denn der Arbeitgeber kann hier über die Zustimmung zum Zweitjob entscheiden siehe auch (Bundesarbeitsgericht [BAG], Az. 9 AZR 464/00),

Dies kann sein, wenn die Nebentätigkeit ihre „berechtigten Interessen“ berührt. Dhi, das hebt auf die Loyalität des Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber ab. Also, wenn Ihr bei einem Anwalt arbeitet, wird er Euch sicher nicht die Zustimmung geben für einen Nebenjob bei einem Anwalt, eher schon bei einem Verein oder Verband – der Euer Kerngeschäft / Eure Arbeit also nicht betrifft!

Nebentätigkeitsrecht für Beamte: Beamte sowie Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes müssen sich einen bezahlten Nebenjob immer genehmigen lassen.

Ich hoffe, dass wir Euch ein wenig helfen konnten mit dem Thema ” berufsbegleitend ” was im Übrigen auch auch für das Abendstudium oder das Studium nebenher gilt. Die Faustregel lautet ” ein berufbegleitendes Studium ” ist erlaubt, aber es ist besser es seinem Arbeitgeber mitztuteilen, damit es hier keinen Ärger gibt. Wer also einen MBA machen will, der sollte es besser seinem Chef mitteilen, bevor er Ihn beginnt, nicht, dass der Chef aus allen Wolken fällt.