Persönliche Daten im Lebenslauf angeben: Muster, Fehler & Tipps

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Persönliche Daten im Lebenslauf angeben: Muster, Fehler & Tipps

In den Lebenslauf gehören einige persönliche Daten des Bewerbers. Welche das sind, was bei der Angabe wichtig ist und welche Fehler Bewerber vermeiden sollten, klären wir in diesem Ratgeber. Außerdem finden Sie Muster-Formulierungen, die Ihnen beim Erstellen Ihres eigenen Lebenslaufs helfen können.

Inhaltsübersicht:

Wohin gehören die persönlichen Daten im Lebenslauf?

Angaben zur Person sind in jedem Lebenslauf zwingend. Sie geben dem möglichen Arbeitgeber einen Überblick darüber, wie er den Kandidaten erreichen kann, wo er wohnt und wie alt er ist.

Die persönlichen Daten bilden den ersten inhaltlichen Abschnitt im Lebenslauf. Sie folgen in der Regel unmittelbar im Absatz nach der Überschrift des Dokuments. Sie sollten zusätzlich mit einer eigenen, aussagekräftigen Überschrift versehen werden. Üblich sind etwa „Persönliche Daten“, „Persönliches“ oder „Persönliche Details“. Falls der Lebenslauf nicht mit der Überschrift „Lebenslauf“ oder „Curriculum Vitae“, sondern dem Namen des Bewerbers versehen wird, entfällt die Nennung des Namens bei den persönlichen Daten. Sie würde eine unnötige Dopplung darstellen.

Die persönlichen Daten werden meist auf der rechten Seite durch ein Bild des Bewerbers ergänzt. Moderne Lebensläufe sind oft etwas unkonventioneller gestaltet, so dass es je nach Vorlage und Design sein kann, dass sich die Rubrik an einer anderen Stelle im Lebenslauf findet. Sie sollte in jedem Fall den inhaltlichen Beginn des Lebenslaufs markieren.

Alternativ können die persönlichen Daten auch in einer Kopfzeile untergebracht werden. Das spart Platz.

Welche persönlichen Angaben sind wichtig?

Was gehört zu den persönlichen Daten? Viele Bewerber sind unsicher, was zwingend ist und was nicht. In jedem Fall vermerkt werden sollten der Name, sofern er nicht bereits die Überschrift des Lebenslaufs darstellt, die vollständige Adresse, eine oder mehrere Telefonnummer(n) sowie eine seriöse E-Mail-Adresse.

Andere Angaben sind optional, aber üblich. Das betrifft insbesondere die Angabe von Geburtsdatum und -ort sowie den Familienstand. Diese Informationen kann ein Bewerber preisgeben oder aber für sich behalten. Es würde den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) widersprechen, wenn Arbeitgeber diese Angaben einfordern würden. Sie könnten zur Diskriminierung von Bewerbern führen, was nicht erlaubt ist.

Angaben zum Geschlecht, möglichen eigenen Kindern oder gar den Namen und dem Beruf der Eltern oder Geschwister sind nicht üblich, ebenso wenig Details zum eigenen Partner und dessen Beruf.

Die Angabe der Staatsangehörigkeit ist nur dann sinnvoll, wenn der Bewerber keine deutsche Staatsbürgerschaft hat. Auch hier ist die Nennung freiwillig, in manchen Fällen kann sie jedoch empfehlenswert sein – wenn im Beruf etwa Kenntnisse eines bestimmten Landes gefragt sind, die der Bewerber so unmittelbar verdeutlicht.

Nicht zwingend ist auch die Angabe der Konfessionszugehörigkeit. Normalerweise ist es besser, diese Angabe wegzulassen, weil sie für viele Arbeitgeber schlicht irrelevant ist. Geht die Bewerbung jedoch an einen kirchlichen Träger oder eine Einrichtung, die einer bestimmten Religion nahesteht, kann die Nennung eine gute Wahl sein. Sie kann die Chancen des Kandidaten steigern.

Tipps zur Formatierung und Formulierung der persönlichen Daten

Bei der Nennung der persönlichen Daten haben Bewerber die Wahl: Sie können ihre Angaben entweder direkt im Dokument machen oder aber die Kopfzeile dafür nutzen. Bei der Nennung der persönlichen Angaben direkt im Lebenslauf sollten diese linksbündig formatiert werden. Üblich ist die tabellarische Aufzählung der Angaben, ergänzt um eine Beschreibung der jeweiligen Information.

In dieser Form können die persönlichen Daten im Lebenslauf zum Beispiel angegeben werden:

  • Name: Jakob Mustermann
  • Adresse: Musterstraße 1, 12345 Musterort
  • Mobil: 01 11/11 22 33 44
  • E-Mail-Adresse: jakob.mustermann@provider.de
  • Geburtsdatum und -ort: 10. Oktober 2000, Musterort
  • Familienstand: verheiratet

Welche Angaben integriert werden, hängt davon ab, wofür sich der Bewerber entscheidet.

Werden die persönlichen Daten in einer Kopfzeile untergebracht, sollten dort der vollständige Name, die Adresse, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse genannt werden. Eine Bezeichnung der jeweiligen Angaben ist jedoch nicht sinnvoll – statt „Name: Jakob Mustermann“ wird also nur „Jakob Mustermann“ notiert. Sonst würden die Angaben zu viel Platz beanspruchen und unübersichtlich wirken.

Die Angaben werden in der Kopfzeile nicht Zeile für Zeile, sondern direkt hintereinander gemacht. Die einzelnen Angaben können durch Symbole wie einen Punkt oder Trennstrich sinnvoll voneinander getrennt werden. Auch das dient der Übersichtlichkeit.

So könnten die persönlichen Daten in einer Kopfzeile aussehen:

„Jakob Mustermann • Musterstraße 1, 12345 Musterort • 01 11/11 22 33 44 • jakob.mustermann@provider.de“

Wer darüberhinausgehend persönliche Angaben machen möchte, bringt diese nicht in der Kopfzeile, sondern in einer entsprechend kürzeren Rubrik „Persönliche Daten“ unter. Diese weiteren Informationen würden zu einer zu langen Kopfzeile führen.

Mögliche Fehler bei der Angabe der persönlichen Daten im Lebenslauf

Die Angabe der persönlichen Daten im Lebenslauf birgt einige Fehlerquellen. So würde es etwa negativ auffallen, wenn die Angaben nicht vollständig sind. In jedem Fall enthalten sein müssen der Name, die Adresse, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse. Optionale Angaben wie der Geburtstag oder der Familienstand können jedoch außen vor bleiben.

Negativ wirken auch Fehler in den Angaben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um Rechtschreibfehler, eine falsche Schreibweise oder schlicht falsche Informationen handelt. Jeder Fehler stellt den Bewerber als nachlässig dar und kann ein schlechtes Licht auf ihn werfen.

Vorsicht ist auch geboten, wenn es darum geht, die eigene E-Mail-Adresse anzugeben. Es ist wichtig, nur eine seriöse Adresse zu verwenden. Am besten eignet sich eine schlichte Kombination aus Vor- und Nachname. Vermeintliche clevere Bezeichnungen kommen hingegen tendenziell weniger gut an.

Auch der Provider der E-Mail-Adresse ist in manchen Fällen nicht unerheblich. Wer sich etwa für eine Position bewirbt, wo es um Datenschutz geht, gleichzeitig aber als Adresse einen Gmail-Account angibt, kann seine Chancen damit verschlechtern oder sich sogar eine Absage einhandeln.