Familienstand im Lebenslauf angeben: Muster, Fehler & Tipps

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Familienstand im Lebenslauf angeben: Muster, Fehler & Tipps

Muss ich meinen Familienstand im Lebenslauf angeben? Diese Frage kommt bei Bewerbern immer wieder auf. Die einen lassen ihn weg, die anderen erwähnen ihn. In diesem Ratgeber geht es um die Bedeutung des Familienstands aus Sicht von Arbeitgebern und die Vor- und Nachteile seiner Nennung. Außerdem erhalten Bewerber Tipps für den richtigen Umgang mit diesem Thema – und erfahren, welche Fehler sie besser nicht machen sollten.

Inhaltsübersicht:

Muss der Familienstand im Lebenslauf genannt werden?

Ledig, verheiratet oder verwitwet: Bei der Lektüre des Lebenslaufs erfahren Personalverantwortliche nicht nur, welche Qualifikationen ein Bewerber mitbringt, sondern oft auch etwas aus seinem Privatleben. Viele Bewerber machen sich über die Angaben des Familienstands kaum Gedanken, sondern nehmen sie entweder einfach auf oder lassen sie weg. Denn eine Verpflichtung dazu, Angaben zum Familienstand zu machen, gibt es nicht. Es liegt an der Einschätzung des Kandidaten, ob er sich dazu äußern möchte oder nicht.

Lange Zeit war es Standard, den Familienstand in einem Lebenslauf zu benennen. Inzwischen verzichten viele Bewerber darauf. Einen Anspruch darauf, den Familienstand zu erfahren, hat ein Arbeitgeber nicht. Nach den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dürfen Bewerber nicht diskriminiert werden, weil sie etwa ein bestimmtes Alter, eine bestimmte Herkunft oder eben einen bestimmten Familienstand haben.

Wieso ist der Familienstand für Arbeitgeber wichtig?

Bei der Diskussion, ob der Familienstand im Lebenslauf genannt werden sollte oder nicht, kommt oft die Frage auf, warum das überhaupt wichtig ist. Schließlich handelt es sich ohnehin um eine zu vernachlässigende Information am Rande – oder etwa nicht? Nicht ganz. Denn ein Personalverantwortlicher kann aus der Angabe durchaus seine Schlüsse ziehen.

Verheiratet? Diese Schlüsse könnte der Personaler ziehen

So kann die Tatsache, dass ein Bewerber verheiratet ist, so gedeutet werden, dass er womöglich längerfristig im Unternehmen tätig sein möchte. Anders als ein ungebundener Bewerber hat er einen Partner oder eine Partnerin, der oder die wahrscheinlich ebenfalls einen Job in der Gegend hat. Ein Umzug für eine spannende Job-Möglichkeit ist dann oft nicht ohne Weiteres möglich.

Gegen verheiratete Bewerber spricht, dass diese aus Sicht des Personalers womöglich nicht bereit zu vielen Überstunden sind, weil sie Zeit mit ihrer Familie verbringen möchten. Arbeitgeber wünschen sich jedoch oft maximale Einsatzbereitschaft. Oft kommen Zweifel daran auf, ob das bei einer verheirateten Person der Fall ist.

Bewerberinnen in einem bestimmten Alter sehen sich zudem in vielen Fällen mit dem Verdacht konfrontiert, dass sie in absehbarer Zeit schwanger werden könnten. Haben sie bereits Kinder, ist auch das für viele Arbeitgeber negativ konnotiert, denn auch das macht Überstunden häufig schwierig. Wenn das Kind aus der Kita geholt werden muss, kann die Mitarbeiterin nicht einfach nach Belieben länger bleiben, weil noch so viel zu tun ist. Außerdem kann es sein, dass die Mitarbeiterin ausfällt, weil ihr Kind krank ist.

Mögliche Vorurteile bei ledigen Kandidaten

Haben also ledige Bewerber die besten Chancen? Auch nicht unbedingt. Wer ledig ist, ist zwar scheinbar familiär nicht gebunden. Andererseits weiß der Arbeitgeber nicht, ob der Bewerber nicht dennoch einen Partner hat, mit dem er gerne Zeit verbringen möchte. Auch über möglicherweise vorhandene Kinder ist mit dieser Angabe noch nichts gesagt.

Ein lediger Kandidat ist örtlich oft weniger gebunden als einer mit Familie. Wenn sich die nächste Gelegenheit ergibt, ist der Bewerber womöglich weg – so die Angst vieler Personalverantwortlicher. Wer in einem gewissen Alter ledig ist, so ein mögliches Vorurteil, hat womöglich Probleme damit, sich zu binden. Das ist für eine angestrebte langfristige Zusammenarbeit aus Arbeitgebersicht wenig verheißungsvoll.

Bewirbt sich ein lediger Kandidat mit Kindern, sieht er sich wahrscheinlich mit dem Vorurteil konfrontiert, er falle ständig aus oder sei nicht ausreichend leistungsfähig. Dabei ist nicht gesagt, dass er tatsächlich alleinerziehend ist und keinen Partner hat, der ihn unterstützt.

Was spricht dafür und was dagegen, den Familienstand zu nennen?

Ob der Familienstand im Lebenslauf genannt wird, ist letztlich Abwägungssache. Dafür spricht die damit verbundene Offenheit. So weiß der mögliche Arbeitgeber direkt, woran er ist – und ist später nicht überrascht, wenn er den Familienstand etwa durch die Steuerklasse herausfindet. Wer ohnehin keine Lust darauf hat, für einen Arbeitgeber tätig zu sein, der sich an seinem Familienstand stört, kann die Angabe ebenfalls machen.

Dagegen spricht, dass solche Kriterien bei der Vergabe eines Jobs keine Rolle spielen sollten. Nicht ohne Grund dürfen Arbeitgeber solche privaten Informationen von Bewerbern nicht verlangen. Dass viele Kandidaten ihren Familienstand nach wie vor ganz freiwillig erwähnen, sorgt dafür, dass viele Personaler es von allen Kandidaten erwarten.

Wer den Familienstand angibt, weckt womöglich schlafende Hunde. Natürlich kann Bewerbern, die die Angabe nicht gemacht haben, in der Probezeit immer noch vergleichsweise einfach gekündigt werden, aber wer gerade einen neuen Mitarbeiter eingestellt hat, feuert ihn wahrscheinlich nicht gleich wieder, weil er ledig oder verheiratet ist.

Und selbst, wenn es im Vorstellungsgespräch um die familiäre Bindung geht, hat der Bewerber den Vorteil, dass er gleichzeitig durch seinen Auftritt punkten und damit den Nachteil, der mit dem Familienstand verbunden sein kann, wieder ausgleichen kann. Außerdem bietet das persönliche Gespräch die Möglichkeit, zu erklären, wie die Betreuung möglicher Kinder geregelt ist – natürlich nur, wenn das Gespräch darauf kommt.

Die eigenen Kinder im Lebenslauf angeben?

Und was ist mit den Kindern? Viele Arbeitgeber interessiert diese Information schließlich noch mehr als der formelle Familienstand. Ist die junge Bewerberin zeitlich flexibel, oder muss sie sich um ihr kleines Kind kümmern? Und was ist mit dem verheirateten Bewerber – will er womöglich schon bald in Elternzeit gehen?

Informationen über das Vorhandensein von Kindern gehören nicht in den Lebenslauf, auch wenn sie freiwillig genannt werden können. Wer die eigenen Kinder und deren Alter benennt, tut das meist, weil er sich davon bessere Chancen erhofft. Wer etwa Kinder hat, die schon etwas älter sind, fällt womöglich nicht so oft wegen der Kinder aus. Ansonsten aber geht den möglichen Arbeitgeber die Familie des Bewerbers nichts an. Entsprechende Informationen sind gerade bei mehreren und jüngeren Kindern ein Fehler. Wer freiwillig kleine Kinder nennt, setzt den Erfolg seiner Bewerbung ohne Not aufs Spiel.

So können Bewerber den Familienstand im Lebenslauf angeben

Tipp: Beispiele für die Angabe des Familienstandes finden sich auch in unseren Lebenslauf-Vorlagen.

Wer sich dazu entscheidet, den eigenen Familienstand zu nennen, tut dies im ersten Abschnitt des Lebenslaufs – bei den persönlichen Daten. Zunächst machen Sie dazu Angaben zu Ihrem Namen, Ihrer Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Ihrem Geburtstag und -ort. Als Nächstes folgt die Angabe über den Familienstand. Etwa so: „Familienstand: ledig“ oder so: „Familienstand: verheiratet“.

Es ist nicht üblich, anzugeben, dass man in einer Partnerschaft lebt oder verlobt ist. In beiden Fällen gilt der Bewerber offiziell als ledig. Wer geschieden ist, muss das nicht angeben. Hier ist die Angabe „ledig“ ebenso möglich wie bei einem verwitweten Bewerber. Auch „verwitwet“ ist als Angabe möglich, kann allerdings ebenfalls negativ behaftet sein.