Freiberufler werden: Anmeldung, Definition & Tipps

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Freiberufler werden: Anmeldung, Definition & Tipps

Bestimmte Selbständige gelten als Freiberufler. Eine Tätigkeit als Freiberufler geht mit anderen Regelungen, Rechten und Pflichten einher als andere selbständige Tätigkeiten. Wer als Freiberufler gilt, wie du dich als Freiberufler anmeldest und was du in Bezug auf die Kranken- und Rentenversicherung beachten solltest, erfährst du in diesem Beitrag.

Inhaltsübersicht:

Was ist ein Freiberufler überhaupt?

Wer überlegt, sich selbständig zu machen, ist mit vielen unterschiedlichen Begriffen konfrontiert. Dazu zählt auch der Begriff des Freiberuflers. Ein Freiberufler ist ein Selbständiger, der einer bestimmten Berufsgruppe angehört, nämlich den sogenannten freien Berufen.

Wer als Freiberufler gilt, ist im Einkommensteuergesetz (EstG) festgelegt – genauer in Paragraf 18. Demnach gehören zu den freien Berufen:

  • Selbständige, die wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten ausüben,
  • Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte,
  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte,
  • Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten,
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte,
  • Handelschemiker,
  • Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten,
  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer,
  • Lotsen und Selbständige, die ähnliche Berufe ausüben.

Oft ist eine treffende Einschätzung, ob jemand ein Freiberufler oder regulärer Selbständiger ist, gar nicht so einfach. Neben den sogenannten Katalogberufen können deshalb auch Personen, die ähnliche Berufe ausüben, als Freiberufler gelten. Eine Ausbildung ist übrigens in vielen Fällen nicht nötig, um zum Freiberufler zu werden. Wichtig ist die ausgeübte Tätigkeit.

Was unterscheidet Freiberufler von anderen Selbständigen?

Wer ist Selbständiger, wer ist Freiberufler? Diese Unterscheidung ist häufig nicht so einfach. Grundsätzlich gilt: Freiberufler stellen eine Gruppe der Selbständigen dar. Nicht jeder Selbständige ist somit Freiberufler.

Besonders in Bezug auf steuerliche Pflichten macht die Einstufung als Freiberufler oder regulärer Selbständiger einen wichtigen Unterschied. Normalerweise müssen Selbständige, sofern sie eine Gewinnabsicht verfolgen, neben Einkommens- und Umsatzsteuer auch Gewerbesteuer zahlen. Von dieser Pflicht sind Freiberufler ausgenommen. Sie müssen sich somit auch nicht beim Gewerbeamt anmelden. Das alles spart Kosten.

Außerdem reicht es, wenn sie bei der Steuererklärung eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Beide Punkte sind ein Grund, warum viele Selbständige gerne als Freiberufler gelten möchten.

Die Einordnung ist im Einzelfall zum Teil schwierig. Ein Selbständiger kann sich nicht einfach Freiberufler nennen. Im Zweifel trifft diese Einschätzung das Finanzamt. Vorsicht ist insofern geboten, als dass das Finanzamt auch nach Jahren feststellen kann, dass du in Wahrheit doch kein Freiberufler bist – durch eine Betriebsprüfung.

In diesem Fall drohen dir hohe Nachforderungen, denn für den betreffenden Zeitraum, in dem du bereits als Gewerbetreibender tätig bist, hättest du Gewerbesteuer zahlen müssen. Falls du unsicher bist, was für dich gilt, bitte das Finanzamt vorab um eine Einschätzung. Auch ein Steuerberater kann dir helfen.

Wie werde ich zum Freiberufler? Die Anmeldung beim Finanzamt und mögliche Rechtsformen

Sofern du einer zugehörigen Tätigkeit nachgehst, giltst du als Selbständiger einer bestimmten Berufsgruppe automatisch als Freiberufler. Zur Anmeldung beim Finanzamt benötigst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier machst du alle erforderlichen Angaben zu deiner selbständigen Tätigkeit.

Du kannst dem Finanzamt auch zunächst formlos mitteilen, dass du eine selbständige Tätigkeit ausübst. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird dir dann zugeschickt. Nach dessen Abgabe schickt dir das Finanzamt, falls erforderlich, eine Steuernummer zu.

Du hast die Wahl, ob du als Einzelunternehmer freiberuflich tätig sein oder dich mit anderen zusammenschließen möchtest. Mehrere Freiberufler können eine Partnerschaftsgesellschaft gründen. Alle Mitglieder müssen jedoch einen freien Beruf ausüben. Auch eine GbR kommt infrage.

Prinzipiell kannst du als Freiberufler auch als Mitglied einer Kapitalgesellschaft, etwa in Form einer GmbH, tätig sein. In diesen Fällen fallen entscheidende Vorteile der freiberuflichen Tätigkeit allerdings weg: Diese Rechtsformen unterliegen der Gewerbesteuerpflicht.

Versicherungen: Was ist mit der Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung?

Das Thema Versicherungen spielt für jeden Selbständigen eine wichtige Rolle. Was vorher als Arbeitnehmer größtenteils ohne dein Zutun funktioniert hat, darum musst du dich nun als Freiberufler selbst kümmern. Als Freiberufler hast du die Wahl, ob du freiwillig Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden möchtest oder ob du eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen möchtest.

Deine Beiträge bemessen sich in der GKV an der Höhe deiner Einkünfte. Bei der Berechnung der Beiträge legen PKV hingegen Merkmale wie dein Alter zugrunde. Auch deine Gesundheit spielt eine wichtige Rolle. Je jünger und gesünder du bist, desto günstiger sind die Beiträge. Mit steigendem Alter oder bei schlechterer Gesundheit kommen in der PKV jedoch höhere Ausgaben auf dich zu.

Für Freiberufler bestimmter Berufsgruppen besteht eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK). Das gilt für Künstler und Publizisten. Die KSK übernimmt die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, ähnlich wie sonst der Arbeitgeber. Das macht die Versicherung für Betroffene deutlich günstiger. Die KSK prüft jedoch streng, ob alle Kriterien erfüllt werden. Insbesondere Scheinselbständige haben oft Probleme, in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, weil sie de facto eben keine Selbständigen sind und die Künstlersozialkasse damit nicht für sie zuständig ist.

Die Rentenversicherung für Freiberufler

Viele Freiberufler haben die Wahl, ob sie freiwillig in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchten oder ob sie es vorziehen, selbst für die Rente vorzusorgen, etwa in Form eines Wertpapier-Portfolios.

Sofern du als Freiberufler einen kammerpflichtigen Beruf ausübst, ist eine Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk der betreffenden Kammer jedoch verpflichtend.

Andere Berufsgruppen müssen Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung leisten, obwohl sie nicht in einer Kammer sind. Das liegt daran, dass sie als besonders schutzbedürftig gelten.
Dazu gehören unter anderem Lehrer, Hebammen, Lotsen, Küstenschiffer und Künstler und Publizisten. Letztere beide Gruppen tun dies durch ihre Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Auch Krankenschwestern oder Ergotherapeuten zählen zu den schutzbedürftigen Freiberuflern und müssen somit in die Rentenversicherung einzahlen.

Unfallversicherung für Freiberufler – Pflicht oder nicht?

Auch das Thema Berufsgenossenschaften spielt häufig eine Rolle für Freiberufler. Dabei handelt es sich um Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften sind zudem für die Arbeitssicherheit zuständig. Sie sind beratend und prüfend tätig.

Meist ist für Freiberufler eine Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft nicht erforderlich. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie sich durch eine Mitgliedschaft gegen Unfälle versichern möchten. Im Einzelfall kann eine private Versicherung sinnvoller sein. In bestimmten Fällen besteht jedoch eine Versicherungspflicht für Freiberufler. Das betrifft etwa Freiberufler, die als Grafiker oder Fotograf arbeiten. Informiere dich im Einzelfall, was für dich gilt.

Kammerpflicht und Eintrag ins Handelsregister

Wichtig sind im Zusammenhang mit der Freiberuflichkeit auch die Themen Kammerpflicht und der Eintrag ins Handelsregister. Berufsständische Kammern stellen eine Interessenvertretung ihrer Mitglieder dar. Für bestimmte freie Berufe besteht eine Kammerpflicht – du musst dich also dort anmelden und Beiträge bezahlen.

Eine Kammerpflicht besteht unter anderem für Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Architekten, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare und Psychotherapeuten.

Kapitalgesellschaften müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen. Dieses öffentliche Verzeichnis enthält Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Personen oder Unternehmen, etwa in Form von Bilanzen. Auch der Firmenname wird durch einen Eintrag im Handelsregister geschützt.

Freiberufler müssen sich grundsätzlich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Ein freiwilliger Eintrag ist für Freiberufler jedoch möglich. Dadurch ändert sich jedoch gegebenenfalls die Rechtsform, denn aus dem Freiberufler wird dann ein eingetragener Kaufmann, aus einer GbR eine OHG oder eine KG. Allerdings fällt dann auch Gewerbesteuer an, zudem ist die kaufmännische doppelte Buchführung Pflicht.