EDV-Kenntnisse im Lebenslauf angeben: Muster, Fehler & Tipps

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EDV-Kenntnisse im Lebenslauf angeben: Muster, Fehler & Tipps

Ein Lebenslauf spiegelt die formellen Qualifikationen eines Bewerbers wider. Er enthält nicht nur Angaben zur Ausbildung und Berufserfahrungen, sondern auch zu Kenntnissen und Fähigkeiten, die für eine angestrebte Stelle besonders relevant sind. Dazu gehören auch EDV-Kenntnisse. In diesem Beitrag geht es darum, wie EDV-Kenntnisse im Lebenslauf angegeben werden – und zwar so, dass es wirklich aussagekräftig ist und die Angabe damit einen Pluspunkt darstellt. Muster-Formulierungen machen deutlich, worauf es bei der Nennung der EDV-Kenntnisse ankommt.

Inhaltsübersicht:

Was sind EDV-Kenntnisse überhaupt?

Für viele Arbeitgeber ist es wichtig, dass sich Bewerber mit bestimmten Anwendungen und Programmen auskennen. Gerade in Bürojobs kommt fast niemand ohne entsprechende PC-Kenntnisse aus. Das hat dazu geführt, dass die Angabe von EDV-Kenntnissen eine Standard-Angabe in Lebensläufen geworden ist.

Die Abkürzung EDV steht für Elektronische Datenverarbeitung. Alternativ ist in vielen Lebensläufen auch von PC-Kenntnissen oder IT-Kenntnissen die Rede. Prinzipiell sind alle Begriffe zulässig, die sofort deutlich machen, um welche Kenntnisse es geht.

Mit EDV-Kenntnissen sind somit alle Kenntnisse gemeint, die etwa Betriebssysteme, Programme, Datenbanken oder typische Anwendungen wie Microsoft Word oder Excel betreffen. Textverarbeitungsprogramme gehören ebenso dazu wie Programmiersprachen, Grafikprogramme oder E-Mail-Programme. Relevant ist jedoch nur, was auch für den angestrebten Job eine Rolle spielt.

Welche EDV-Kenntnisse im Lebenslauf angeben?

Tipp: Vorlagen und Formulierungsbeispiele für die Angabe von EDV- bzw. Computer-Kenntnissen im Lebenslauf finden sich auch hier: Lebenslauf-Vorlagen.

Microsoft Word, PowerPoint, Excel, WordPress, Adobe Photoshop Lightroom, Windows 10 oder Mac OS Mojave sind nur einige Beispiele für Programme und Betriebssysteme, die prinzipiell Eingang in den Lebenslauf finden können. Bewerber sollten jedoch durchdacht vorgehen. Aufgeführt werden sollten nur die EDV-Kenntnisse, die tatsächlich eine Bedeutung für den möglichen Arbeitgeber haben.

Einen Hinweis darauf, welche Kenntnisse das sind, gibt die Stellenausschreibung. Was sich der Arbeitgeber von seinem künftigen Mitarbeiter wünscht, geht in vielen Fällen daraus hervor. Nennt der Arbeitgeber solche Voraussetzungen, geht es für Bewerber darum, zu zeigen, dass sie die entsprechenden Kenntnisse besitzen. Andernfalls sind sie womöglich aus dem Rennen.

Bewerber sollten auch abseits der möglichen Wünsche des Unternehmens überlegen, welche EDV-Kenntnisse ihnen im Job zugutekommen könnten. Was stellt das Minimum dar, um gute Arbeit leisten zu können? Welche Kenntnisse sind ein Pluspunkt, den andere Kandidaten womöglich nicht vorweisen können?

Wer sich etwa für eine Stelle im Social-Media-Team bewirbt, sollte angeben, mit welchen sozialen Netzwerken er sich auskennt. Für andere Stellen ist diese Angabe hingegen nicht wichtig, sondern sogar überflüssig.

Genannt werden sollte all das, was wirklich wichtig erscheint oder aber vom möglichen Arbeitgeber gefordert wird. Nicht genannt werden sollte, was keine klare Bedeutung für den angestrebten Job aufweist oder aber schlicht irrelevant ist. Es würde nur vom Wesentlichen ablenken und kostet den Personalverantwortlichen unnötig Zeit.

Tipps zur Formulierung: So können EDV-Kenntnisse genannt werden

Welche EDV-Kenntnisse hat ein Bewerber? Die entsprechenden Angaben sollten dem Personalverantwortlichen sofort ins Auge springen. Er muss in aller Kürze erkennen können, welche Qualifikationen ein Kandidat diesbezüglich vorweisen kann.

Dazu werden EDV-Kenntnisse in einer eigenen Rubrik oder aber in der Rubrik „Weitere Kenntnisse & Fähigkeiten“ vermerkt. Eine eigene Rubrik ist in vielen Fällen nicht nötig, bietet sich aber an, wenn der angestrebte Job auf speziellen EDV-Kenntnissen basiert und der Kandidat viele Kenntnisse vorweisen kann.

Sind die Angaben umfangreich, kann es sinnvoll sein, die Rubrik „EDV-Kenntnisse“ in Unter-Rubriken zu unterteilen. So können die EDV-Kenntnisse nach ihrer Art geordnet werden – etwa nach PC-Programmen, Programmiersprachen oder Betriebssystemen. Das ist etwa dann ratsam, wenn es um einen Job im IT-Bereich geht.

Wie umfangreich die Kenntnisse beschrieben werden sollten, hängt wiederrum von der angestrebten Position ab. Ist etwa eine Anwendung wahrscheinlich nur am Rande wichtig, muss nicht angegeben werden, seit wann sich der Bewerber damit beschäftigt oder was er damit hauptsächlich macht.

EDV-Kenntnisse treffend einstufen

Je relevanter die Kenntnisse für die Bewerbung erscheinen, desto eher lohnt es sich jedoch, bei den Angaben ein wenig in die Tiefe zu gehen. Das sollte stichpunktartig geschehen, damit die Übersichtlichkeit nicht leidet und der Lebenslauf nicht unnötig in die Länge gezogen wird.

EDV-Kenntnisse sollten immer um eine Angabe versehen werden, wie gut die Kenntnisse sind. Nur dann kann der Personalverantwortliche mit den Angaben etwas anfangen, denn die reine Nennung etwa von „Microsoft Excel“ sagt nicht, ob der Bewerber das Programm einmal im Jahr öffnet oder aber täglich damit arbeitet.

Üblich ist entweder die Angabe über die Häufigkeit der Anwendung, etwa „sehr häufig“, „täglich“, „regelmäßig“ oder „häufig“. Oder aber, der Bewerber gibt seinen Kenntnisstand an, etwa „Grundkenntnisse“, „sehr gute Kenntnisse“ oder „Expertenwissen“.

So kann die Angabe von EDV-Kenntnissen im Lebenslauf zum Beispiel aussehen:

  • „Microsoft Excel: sehr häufige Anwendung“
  • „Adobe Photoshop Lightroom: sehr gute Kenntnisse“
  • „Microsoft Word: Expertenwissen“
  • „Java: Grundkenntnisse“
  • „WordPress: häufige Anwendung, insbesondere Posts erstellen, Bilder einfügen und bearbeiten“

Kenntnisse durch Nachweise belegen

Möglicherweise hat der Bewerber wichtige EDV-Kenntnisse bei einem Kurs oder Workshop erworben. In diesem Fall sollte das Zertifikat der Bewerbung beigelegt werden – zumindest, wenn die Kenntnisse sehr wichtig für den angestrebten Job scheinen.

Auch im Lebenslauf kann erwähnt werden, dass der Bewerber eine entsprechende Fortbildung gemacht hat. Dieses Vorgehen ist sinnvoll, damit die Information nicht untergeht – etwa dann, wenn der Personaler die Anhänge gar nicht im Detail ansieht.

EDV-Kenntnisse in Form von Balken angeben?

Viele Bewerber versuchen, sich mit kreativ gestalteten Lebensläufen von der Masse der Mitbewerber abzuheben. Auch die Visualisierung von bestimmten Kenntnissen ist dabei häufig anzutreffen. So können etwa EDV-Kenntnisse, aber auch Sprachkenntnisse und andere Fähigkeiten in Form von Balkendiagrammen angegeben werden. Statt der Angabe, wie gut der Bewerber ein Programm beherrscht oder wie häufig er es anwendet, werden die Kenntnisse dann mit mehr oder weniger vollen Balken markiert.

Dieses Vorgehen ist prinzipiell möglich. Es bietet einige Pluspunkte, denn die Darstellung lockert den Lebenslauf auf, springt sofort ins Auge und kann Platz sparen. Einen ersten Eindruck von den Kenntnissen des Bewerbers hat der Personalverantwortliche damit – allerdings auch nicht viel mehr als das.

Die Einstufung von Kenntnissen mit Balken ist ein Stück weit beliebig. Bis wohin geht der Balken, wenn der Bewerber sich sehr gut mit einem Programm auskennt? Für den Personaler ist im Detail kaum greifbar, wie es um die EDV-Kenntnisse eines Kandidaten wirklich bestellt ist. Insbesondere bei der Bewerbung um Jobs, die vielfältige oder spezielle IT-Kenntnisse voraussetzen, ist es sinnvoll, diese mit Worten zu beschreiben. So gibt es weniger Missverständnisse und der Personaler muss nicht versuchen, zu deuten, was ein Balken ihm sagen möchte. Auch lässt sich ein Balken von Bewerbermanagementsystemen nicht auf wichtige Schlagworte untersuchen.

Diese Fehler sollten Bewerber bei der Nennung von EDV-Kenntnissen vermeiden

In vielen Jobs sind EDV-Kenntnisse ein grundlegendes Kriterium. Umso wichtiger ist es, sie gekonnt im Lebenslauf darzustellen. Ein häufiger Fehler ist dabei, wenn Bewerber ihre EDV-Kenntnisse nicht einstufen. Sie notieren einfach nur die Anwendung, sagen aber nichts dazu, wie oft sie damit arbeiten. Das ist nicht aufschlussreich und kann zum vorzeitigen Aus der Bewerbung führen, wenn bestimmte Kenntnisse essenziell für den Job sind.

Die Einstufung muss treffend und nachvollziehbar sein. Bewerber sollten keinesfalls übertreiben und sich größere Kenntnisse zuschreiben als sie besitzen. Das fällt meist spätestens im Berufsalltag auf, wenn der neue Mitarbeiter plötzlich doch nicht ohne Weiteres in der Lage ist, mit Excel-Tabellen umzugehen oder ein Bild zu retuschieren. Auch Lügen sind selbstverständlich tabu.