Der Sonderurlaub

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Hallo Spirofrogger,

we love Urlaub! Auch wenn der Urlaub für manche noch nicht vorbei ist, wollen wir heute mal auf ein arbeitsrechtliches Thema eingehen.

Inhaltsübersicht:

Den Sonderurlaub.

Den man im Übrigen nich anhand des normalen Urlaubstagerechners ausrechnen kann.

Es gibt in Deutschland vom Arbeitgeber in der Regel Sonderurlaub für folgende Privaten Dinge: Übersicht aller möglichen Sonderurlaubsfälle in Deutschland, die Euch nach dem Arbeitsrecht und Arbeitsgesetz zustehen.

– Sonderurlaub Hochzeit
– Den Sonderurlaub wegen Erkrankung des Kindes
– Sonderurlaub wegen Arztbesuch
– Teilweise Sonderurlaub Ehrenamtliche Tätigkeiten
– Sonderurlaub Umzug
– Sonderurlaub wegen Familiäre Ereignisse (außergewöhnliche)
(Durchsetzbare Beispiele: die eigene Hochzeit oder die eigene Silberhochzeit, Die Goldene Hochzeit der Eltern, die Geburt oder Hochzeit des eigenen Kindes, Tod eines nahenstehenden Angehörigen
oder die Führerscheinprüfung) Eine Mutterschutzgesetz Vorlage findet man übrigens unter 4personaler.de. Und wer mehr über das Thema Elternzeit Mutterschutz erfahren möchte, der ist auf Lohnexperten24.de goldrichtig :-). Nur so als Tipp!

Der Urlaubsanspruch (Sonderurlaub ) steht einem Mitarbeiter nicht (immer) zu, wie wir gleich aufzeigen werden.

Sehr oft fordern Mitarbeiter bei Ihren Unternehmen für gewisse Dinge Sonderurlaub. Doch wie ist die Rechtslage?

Oft gennante Themen Bereiche sind da: die Hochzeit oder ein anderes Ereignis in der Familie. Der Urlaub für Arztbesuche oder wahlweise Behördengänge.

Das Gesetz sagt: ein Mitarbeiter hat Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie aus persönlichen Gründen unverschuldet und für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung gehindert sind (§ 616 BGB).

Die Übersicht der möglichen Fälle für einen Sonderurlaub:

Ein Mitarbeiter / Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf einen Sonderurlaub gemäß § 616 BGB, wenn ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Dh. Wenn Sie im Mutterschutz sind, oder Ihren Zivildienst absolvieren haben Sie keinen Anspruch darauf. Ebenso wenig, wenn Sie im ” sabbatical ” sind – dem Erholungsurlaub.
( Ein Beispiel wäre ein Trauerfall während des Urlaubs, oder der Termin der Hochzeit fällt auf einen Samstag ). Hier bestehen dann keine Ansprüche auf Sonderurlaub Hochzeit.

Wer hat aber Recht auf einen Sonderurlaub als Arbeitnehmer?

Ein typisches Beispiel für einen Sonderurlaub ist der Arztbesuch

Wenn der Arbeitnehmer einen Artzbesuch wirklich aufgrund von Schmerzen oder drohenden langfristigen Schäden nicht abwenden kann – bzw. während der Arbeitszeit zum Arzt muss, dann wäre dies ein genehmigungsfähiger Sonderlaub. (Siehe auch LAG – Landesarbeitsgericht Köln, 10.2.1993, 8 Sa 984/92)

Strittig für den Sonderurlaub ist: Ehrenamtliche Tätigkeiten

Grundsätzlich sieht hier das Arbeitsgericht keine ” Freistellung ” vor jedoch gibt es Ausnahmen bei der sog. ” Homeland Security ” z.B. der Einsatz im Katastrophenfall bei DRK, dem THW oder bei der freiwilliger Feuerwehr. Jedoch nicht für den Trainer Job als Fussball Trainer der B-Jugend.

Sonderurlaub für dringende Behördengänge

Bei dringenden Behördengängen ist dem Arbeitnehmer grundsätzlich ” frei ” zu geben, wenn es sich nur innerhalb der Dienstzeit erledigen lässt. Bsp. sind die Teilnahmen an der TÜV-Untersuchung bzw. die Führerscheinprüfung.

Sonderurlaub Familie:

In der Regel – positiv, ein Beispiel kann sein: die eigene Hochzeit oder die eigene Silberhochzeit, Geburt oder Hochzeit des eigenen Kindes, goldene Hochzeit der Eltern,der Tod eines nahen Angehörigen.

Ausnahmen Sonderurlaub:

Der Gerichtstermin oder Gerichtstermine, wenn privat eher nicht!
Ausnahme – Beteiligung als Schöffe oder bei der Ladung als Zeuge

Kinderbetreuung zuhause: Sonderurlaub ja oder Nein?

Grundsätzlich ja für Kinder unter 12, wenn z.B. kein Vater vorhanden oder eine andere Person, die das kranke Kind betreuen kann.

Sonderurlaub für den Umzug?

Sofern er nur während der Arbeitszeit abgewickel werden kann, dann ja!

Anderere Bereiche wie Verkehrsstörungen (z. B. Stau, Nebel, Streik) oder die
Untersuchungshaft werden als negativ betrachtet im Sinne eines Anspruches auf den Sonderurlaub durch den Arbeitgeber. Siehe auch (LAG Hamm, 5.5.2000, 5 Sa 1170/99)
Wobei der Wegeunfall dazu führen kann, dass es Sonderurlaub gibt. Hier gilt aber der direkte Weg zurt Arbeitsstätte!

Spannendes Thema, wer also mehr dazu wissen will, was in Beruf und Karriere ” wichtig ” ist, der sollte öfters unseren Job und Karriere Blog lesen :-)