Bewerbungskosten absetzen: Das können Sie tun

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Bewerbungskosten absetzen: Das kannst du tun

Bewerbungen zu schreiben ist für viele nicht nur eine lästige Tätigkeit. Damit verbunden sind auch Ausgaben. Wer zum Vorstellungsgespräch in eine andere Stadt fährt, Geld in eine eigene Internetpräsenz oder den Account bei einem Karrierenetzwerk steckt oder Bewerbungsfotos machen lässt, muss das aus eigener Tasche zahlen. Bei vielen Bewerbungen kommt oft eine stattliche Summe zusammen. Allerdings können Bewerber die mit Bewerbungen verbundenen Kosten steuerlich geltend machen. Lesen Sie hier, was dabei wichtig ist.

Inhaltsübersicht:

Bewerbungskosten: Was kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden?

Wer sich für eine neue Stelle bewirbt, muss die damit verbundenen Kosten selbst zahlen. Lediglich als arbeitssuchend gemeldete Personen können sich ihre Ausgaben vom Jobcenter beziehungsweise der Arbeitsagentur erstatten lassen. Alle anderen bekommen die Ausgaben zwar nicht zurück, können sie jedoch in der Steuererklärung angeben.

Bis zu 1000 Euro: Werbungskostenpauschale nutzen

Auf welche Weise die Bewerbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, hängt von ihrer Höhe ab. Das Finanzamt berücksichtigt bei jedem Arbeitnehmer pauschal Werbungskosten in Höhe von 1000 Euro pro Jahr. Das geht automatisch; Bewerber müssen also weder etwas beantragen noch etwas ankreuzen.

Die Werbungskosten einzeln in der Steuererklärung anzugeben, lohnt sich also erst dann, wenn sie über die Werbungskostenpauschale hinausgehen. Liegen die Ausgaben darunter, brauchen Bewerber nichts weiter zu tun.

Ab 1000 Euro: Ausgaben einzeln nachweisen

In die Werbungskostenpauschale, die auch als Arbeitnehmerpauschale bekannt ist, zählen nicht nur Kosten für Bewerbungen, sondern noch verschiedene andere Aufwendungen. Auch die Fahrten zur Arbeit können Sie unter anderem von der Steuer absetzen. Für jeden gefahrenen Kilometer können 30 Cent angesetzt werden.

Dieser Rechnung liegt die volle Distanz in einer einfachen Strecke zugrunde, also entweder Hin- oder Rückweg. Wer beispielsweise 20 Kilometer von seiner Arbeit entfernt wohnt und an 220 Tagen im Jahr gearbeitet hat, kann bereits eine Pendlerpauschale von 1320 Euro geltend machen – und übersteigt damit die Höhe der Werbungskostenpauschale. Wer an unterschiedlichen Arbeitsorten tätig ist, etwa als Mitarbeiter im Außendienst, kann jeden tatsächlich zurückgelegten Kilometer angeben.

Zu den Dingen, die als Werbungskosten angegeben werden können, gehören neben den Fahrten zur Arbeit unter anderem Reisekosten, Kosten für Kleidung und Werkzeug, eine möglicherweise aus beruflichen Gründen nötige Zweitwohnung, Weiterbildungskosten oder Versicherungsbeiträge.

Übersteigen Ihre gesamten Werbungskosten die Pauschale, müssen sie jeweils einzeln in der Steuererklärung angegeben werden. Dafür ist es sinnvoll, alle Quittungen und Nachweise der jeweiligen Werbungskosten aufzuheben. Die verschiedenen einzelnen Ausgaben werden zusammengezählt und in das Formular Anlage N eingetragen.

Bewerbungskosten auflisten: Tatsächliche Kosten auflisten oder Pauschale nutzen?

Wenn Sie mehr als 1000 Euro Werbungskosten haben, müssen Sie Ihre Kosten individuell in der Steuererklärung aufführen. Dazu kann entweder der tatsächliche Betrag angegeben oder aber eine Pauschale angesetzt werden.

Welche Summen das Finanzamt akzeptiert, hängt von der jeweiligen Behörde ab. Es liegt im Ermessensspielraum der Mitarbeiter, welche Kosten als realistisch und damit zulässig angesehen werden.

Für jede postalisch verschickte Bewerbung kann in den meisten Fällen eine Pauschale von 8,50 Euro bis zu 15 Euro angegeben werden. Inzwischen verschicken immer weniger Bewerber ihre Bewerbungsunterlagen per Brief. Doch auch für elektronisch übermittelte Bewerbungen kann eine Pauschale steuerlich geltend gemacht werden. Allgemein gilt eine Pauschale in Höhe von 2,50 Euro als zulässig.

Welche Ausgaben sind steuerlich absetzbar?

Ebenfalls in der Steuererklärung berücksichtigt werden Kosten für die Fahrt zu einem Bewerbungsgespräch. Hier können, wie bei der Pendlerpauschale, 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden. Wer nicht mit dem eigenen Auto gefahren ist, gibt den tatsächlichen Ticketpreis an.

Ein Vorstellungsgespräch in einer anderen Stadt erfordert es mitunter, dass Bewerber ein Hotel buchen. Auch diese Kosten können von der Steuer abgezogen werden. Auch eine Verpflegungspauschale kann genutzt werden.

Zu den weiteren Ausgaben, die in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden können, zählen unter anderem:

  • Bewerbungsmappen
  • Porto
  • Papier
  • Umschläge
  • Bewerbungsfotos
  • Eigene Homepage
  • Inserate
  • Relevante Lektüre
  • Bewerbungstrainings
  • Kosten für beglaubigte Kopien
  • Internetkosten, anteilig
  • Telefonkosten, anteilig
  • Reisekosten
  • Parkgebühren

Achtung: Haben Sie bestimmte Kosten erstattet bekommen – etwa durch einen interessierten Arbeitgeber oder in Form von Zuschüssen durch das Arbeitsamt –, müssen Sie diese mit den gesamten Kosten verrechnen. Angegeben werden kann dann nur der Betrag, der übrigbleibt.

Nachweise über Bewerbungen in der Steuererklärung mitliefern?

Bei der Frage, ob Nachweise zwingend erforderlich sind, damit die angegebenen Bewerbungskosten genehmigt werden, kommt es auf das jeweilige Finanzamt an. Manche Finanzämter akzeptieren insbesondere geringfügige Kosten, ohne, dass Nachweise mitgeschickt werden müssen. Andere stellen sich eher quer, wenn die Bewerbungen nicht dokumentiert werden.

Auf Nummer sicher gehen Bewerber, wenn sie ihre Bewerbungen durch Belege nachvollziehbar machen. Sie können etwa aufführen, wo sie sich beworben haben, und die Einladung zum Bewerbungsgespräch beilegen. Auch Zwischenbescheide oder Absagen können diesbezüglich nützlich sein.

Konkrete Kaufbelege müssen in der Regel nur auf Nachfrage vorgewiesen werden. Damit die Bons und Quittungen vom Finanzamt akzeptiert werden, ist wichtig, dass sie eindeutige Hinweise auf die gekauften Gegenstände oder Dienstleistungen geben. Es lohnt sich, sich im Zweifel eine detaillierte Quittung ausstellen zu lassen.

Damit die Nachweise auch nach einer gewissen Zeit noch lesbar sind, sollten sie an einem trockenen, dunklen Ort gelagert werden. Bons aus Thermopapier können sonst schnell verblassen. Alternativ können Sie Kopien der Nachweise anfertigen.