Der Ausbildungsvertrag ist eine elementare rechtliche Grundlage in einem Ausbildungsverhältnis. Für (angehende) Azubis ist es wichtig, ihn genau zu lesen, um nicht ungewollt Nachteile zu akzeptieren. Hier erfährst du alles, was rund um den Ausbildungsvertrag wichtig ist – von typischen Inhalten über Rechte und Pflichten bis zum Ende der Ausbildung.
Inhaltsübersicht:
Was ist ein Ausbildungsvertrag?
Der Ausbildungsvertrag ist die Grundlage einer Berufsausbildung. Er regelt, welche Rechte und Pflichten Auszubildende auf der einen und der Betrieb auf der anderen Seite haben. Ohne einen solchen Vertrag darf eine Ausbildung gar nicht beginnen. Geregelt ist der Ausbildungsvertrag im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG. Das Gesetz legt unter anderem fest, was im Ausbildungsvertrag stehen muss. Hierzu zählen beispielsweise die Dauer der Ausbildung, wichtige Lerninhalte und die Höhe der Vergütung.
Das BBiG dient als Schutz für Auszubildende und stärkt ihre Rechte gegenüber dem Ausbildungsbetrieb. Durch das junge Alter der meisten Azubis gelten sie als besonders schutzwürdig, was durch die Bestimmungen des BBiG gewährleistet werden soll.
Im Unterschied zum regulären Arbeitsverhältnis, bei dem die Arbeitsleistung zählt, steht im Ausbildungsvertrag das Lernen im Vordergrund. Die Verantwortlichen im Betrieb müssen das Wissen vermitteln, das zur Ausübung des Berufs erforderlich ist. Zugleich darf ein Auszubildender nur Aufgaben erledigen, die mit seinem Ausbildungsziel in Zusammenhang stehen. Auch das spiegelt sich im Ausbildungsvertrag wider.
Ein Ausbildungsvertrag muss grundsätzlich schriftlich ausgehändigt werden, um mögliche Unklarheiten und Missverständnisse zu vermeiden. Ohne Schriftform ist der Vertrag ungültig – das gilt auch für mögliche Änderungen am Inhalt, beispielsweise bezüglich der Arbeitszeiten.
Wer muss den Ausbildungsvertrag unterschreiben? Damit der Ausbildungsvertrag rechtsgültig ist, müssen ihn beide Seiten unterschreiben: die verantwortliche Person im Ausbildungsbetrieb und der Azubi. Bei minderjährigen Auszubildenden müssen zusätzlich die Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschreiben, damit der Vertrag zustande kommt.
Was steht im Ausbildungsvertrag?
Damit ein Ausbildungsvertrag gültig ist, müssen bestimmte Dinge darin festgehalten werden. Die Pflichtbestandteile ergeben sich aus den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildung soll dadurch klar geregelt werden, ohne dass wichtige Informationen ausgeklammert werden. Das schafft Orientierung für beide Seiten.
Zu den elementaren Bestandteilen des Ausbildungsvertrags gehört die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs. Es muss klar werden, um welche Ausbildung es sich konkret handelt. Wichtig sind auch der Beginn und das voraussichtliche Ende der Ausbildung. Ebenso gehören Lerninhalte in den Ausbildungsvertrag. Sie orientieren sich am Ausbildungsrahmenplan und dem Ausbildungsplan des Betriebs und geben Aufschluss darüber, welche Kenntnisse und Fähigkeiten während der Ausbildung vermittelt werden sollen.
Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit muss ebenfalls im Ausbildungsvertrag stehen. Besonders für minderjährige Lehrlinge gelten strenge Regeln im Hinblick auf die Arbeitszeit – die Bestimmungen im Arbeitsvertrag legen den Grundstein dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ebenfalls wichtig ist die Höhe der Ausbildungsvergütung im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr.
Zu den Pflichtbestandteilen des Ausbildungsvertrags gehört auch ein Hinweis auf die Dauer der Probezeit. In einer Ausbildung muss sie mindestens einen Monat dauern, maximal darf sie vier Monate lang sein.
Geregelt werden müssen außerdem der Urlaubsanspruch, der Tätigkeitsschwerpunkt und der Ort der Berufsschule. Dasselbe gilt für Informationen zum Berichtsheft, zu Prüfungen und Zeugnissen. Zugleich gehören in den Ausbildungsvertrag Hinweise auf mögliche anwendbare Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Prüfungsordnungen.
Was darf nicht im Ausbildungsvertrag stehen?
Gesetzlich sind bestimmte Inhalte des Ausbildungsvertrags vorgeschrieben. Auf der anderen Seite gibt es auch Regelungen, die nicht enthalten sein dürfen, weil sie Azubis benachteiligen oder sogar gegen Gesetze verstoßen würden. Das gilt zum Beispiel für Arbeitszeiten, die länger sind als gesetzlich erlaubt. Ausbildungsbetriebe dürfen Azubis auch nicht zu regelmäßigen Überstunden verpflichten, ihnen Pausen kürzen oder ihren gesetzlichen Mindesturlaub unterschreiten.
Ebenso wenig wäre es rechtens, wenn Auszubildende vertraglich verpflichtet würden, die Kosten für ihre Ausbildung selbst zu übernehmen. Der Betrieb ist verantwortlich für Prüfungsgebühren, notwendige Schutzkleidung oder Arbeitsmittel. Auch Vertragsstrafen sind in einem Ausbildungsvertrag verboten.
Unzulässig wären auch Bestimmungen im Ausbildungsvertrag, die sich auf den zukünftigen Weg von Auszubildenden erstrecken. So dürfen Betriebe etwa kein Verbot aussprechen, nach der Ausbildung den Beruf zu wechseln. Sie dürfen auch nicht festlegen, dass Azubis mehrere Jahre im Betrieb bleiben müssen – solche Bindungsfristen sind verboten.
Finden sich unzulässige Klauseln im Ausbildungsvertrag, müssen sich Azubis keine Sorgen machen: Die entsprechenden Regelungen sind automatisch unwirksam. Der Rest des Vertrags bleibt davon unberührt.
Die Probezeit: Das Ausbildungsverhältnis auf Probe
Die Probezeit ist ein fester Bestandteil der Berufsausbildung. Anders als in einem Arbeitsverhältnis ist sie verpflichtend. Sie umfasst mindestens einen Monat und dauert höchstens vier Monate. Damit ist sie kürzer als die reguläre Probezeit in einem Arbeitsverhältnis, die meist sechs Monate beträgt.
Die Probezeit dient der gegenseitigen Erprobung. Für Azubis wird in den ersten Monaten in der neuen Ausbildung deutlicher, ob der gewählte Beruf wirklich passt und ob sie sich im Betrieb wohlfühlen. Mängel in der Qualität der Ausbildung oder zwischenmenschliche Probleme fallen meist frühzeitig auf – und können für Auszubildende ein Grund sein, sich umzuorientieren.
Während der Probezeit gelten gesonderte Regeln zur Kündigung. Sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch Auszubildende können den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen. Sie müssen dafür weder einen Grund angeben noch eine Frist einhalten. Vorgegeben ist lediglich, dass die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses schriftlich erfolgen muss. Nach der Probezeit ist es vor allem für Betriebe wesentlich schwieriger, sich von Auszubildenden zu trennen.
Die Probezeit richtig nutzen
Schon während der Probezeit haben Auszubildende Rechte und Pflichten. Sie müssen zum Beispiel pünktlich im Betrieb und in der Berufsschule erscheinen, Anweisungen des Ausbilders folgen und das Gelernte so umsetzen, wie es von ihnen verlangt wird. Wichtig ist auch das Führen des Berichtsheftes.
Zugleich haben Azubis das Recht auf eine gute Ausbildung. Die Verantwortlichen im Betrieb müssen ihnen alle wichtigen Lerninhalte vermitteln, außerdem dürfen sie nicht nur für einfache Hilfsarbeiten eingesetzt werden, die mit ihrer Ausbildung eigentlich gar nichts zu tun haben. Azubis dürfen darüber hinaus nicht überfordert werden und es ist wichtig, dass Vorgaben zur maximalen Arbeitszeit und zu Pausen eingehalten werden.
Die Probezeit ist eine Gelegenheit für Auszubildende, sich einzubringen und selbst aktiv zu werden. Egal, ob es darum geht, mitzudenken und Engagement zu zeigen oder aber Probleme zur Sprache zu bringen – wer nicht wartet, dass andere tätig werden, kann oft mehr erreichen. Gleichzeitig ist es wichtig, sorgfältig abzuwägen, ob in der Ausbildung alles passt.
Rechte und Pflichten von Auszubildenden
In einer Ausbildung haben Azubis verschiedene Rechte und Pflichten. Sie sind zum Beispiel verpflichtet, an der Ausbildung teilzunehmen. Das betrifft die Anwesenheit im Betrieb, aber auch die Teilnahme am Unterricht in der Berufsschule. Auch an vorgesehenen Schulungen müssen sie mitmachen. Das Lernen für Prüfungen gehört ebenfalls zu den Pflichten in einer Ausbildung.
Auszubildende sind außerdem dazu verpflichtet, sich an die Betriebsordnung zu halten und den Anweisungen des Ausbilders nachzukommen. Die Betriebsordnung kann zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung, eine allgemeine Kleiderordnung oder Sicherheitsvorschriften regeln.
Eine weitere Pflicht im Ausbildungsverhältnis besteht darin, das Berichtsheft zu führen. Hier notieren Azubis, was sie gemacht und gelernt haben. Auszubildende sind darüber hinaus zu Sorgfalt verpflichtet und müssen verantwortungsvoll mit Arbeitsmitteln wie Maschinen oder Werkzeugen umgehen. Außerdem sind auch sie verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
Diese Rechte haben Azubis
Auszubildende haben nicht nur Pflichten, sondern auch verschiedene gesetzlich verbriefte Rechte. Ein wichtiges Recht ist das Recht auf einen Ausbildungsvertrag. Essenziell ist außerdem das Recht auf die Einhaltung des Ausbildungsziels. Praktisch heißt das: Azubis sollen nur Aufgaben übernehmen, die ihrem Ausbildungsziel dienen. Sie sollen also beispielsweise nicht ständig Kaffee kochen oder putzen, wenn das mit den Ausbildungsinhalten nichts zu tun hat. Aufgaben, die dem entgegenstehen, dürfen sie verweigern.
Zu den wichtigsten Rechten in einer Ausbildung gehört außerdem das Recht auf einen geeigneten Ausbilder. Für die Rolle als Ausbilder kommen nur Personen in Betracht, die fachlich und persönlich geeignet sind. Azubis haben das Recht auf eine angemessene Vergütung, die von Ausbildungsjahr zu Ausbildungsjahr steigen muss.
Auszubildende haben wie Arbeitnehmer einen gesetzlich festgelegten Urlaubsanspruch. Wie viele Tage es (mindestens) sein müssen, hängt vom Alter der Azubis ab – je jünger sie sind, desto mehr Urlaubstage sind vorgeschrieben. Weitere Rechte sind zum Beispiel das Recht auf kostenlose Arbeitsmittel, etwa Bücher, Arbeitskleidung oder Werkstoffe. Azubis dürfen zu Hause bleiben, wenn sie krank sind, und haben einen Anspruch darauf, im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang weiter das übliche Gehalt zu bekommen. Auch das Recht auf ein Ausbildungszeugnis ist gesetzlich vorgeschrieben.
Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebs
Auch der Ausbildungsbetrieb hat in einem Ausbildungsverhältnis Rechte und Pflichten. In Form des Ausbilders muss er sicherstellen, dass Auszubildenden das nötige Wissen in einer geeigneten Art und Weise vermittelt wird, damit sie alles lernen, was sie später für den Beruf brauchen. Die Aufgaben des Ausbilders sind im Berufsbildungsgesetz fixiert. Die entsprechenden Pflichten sollen verhindern, dass Betriebe Auszubildende als günstige Arbeitskräfte nutzen, statt sie systematisch auszubilden.
Zu den wesentlichen Pflichten des Ausbildungsbetriebs gehört es, die Ausbildungsinhalte zu vermitteln, damit die Ziele der Ausbildung erreicht werden können. Lehrlinge brauchen alle Kompetenzen, die im Ausbildungsrahmenplan vorgesehen sind. Sie dürfen nicht einfach für Hilfsarbeiten eingesetzt werden, nur weil es praktisch ist. Stattdessen müssen sie Schritt für Schritt an berufliche Aufgaben herangeführt werden.
Dazu bedarf es eines geeigneten Ausbilders, der fachlich qualifiziert ist und die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich bestanden hat. Es ist elementar, dass sich die betreffende Person auch persönlich für diese Rolle eignet. Nur dann kann sie Azubis gut anleiten, ein gutes Vertrauensverhältnis aufbauen und bei Konflikten umsichtig handeln.
Der Ausbildungsbetrieb muss seine Azubis schützen
Ausbildungsbetriebe haben eine Fürsorgepflicht: Es ist ihre Aufgabe, für eine möglichst hohe Sicherheit der Auszubildenden zu sorgen. Hierzu zählt es zum Beispiel, Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten, Azubis in Sicherheitsfragen zu unterweisen und sichere, voll funktionsfähige Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Für minderjährige Auszubildende gelten besondere Schutzvorschriften, zum Beispiel im Hinblick auf ihre Arbeitszeiten und Pausen.
Ausbildungsbetriebe müssen Azubis für den Berufsschulunterricht und Prüfungen freistellen. In dieser Zeit werden Auszubildende trotzdem bezahlt, was auch während der Lehrgänge der Fall ist. Der Ausbilder ist außerdem dafür verantwortlich, das Berichtsheft regelmäßig zu kontrollieren. Es ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung.
Gleichzeitig hat auch der Ausbildungsbetrieb Rechte. Er kann von Azubis erwarten, dass sie Anweisungen befolgen, pünktlich sind und sorgfältig arbeiten. Kommen Auszubildende ihren Pflichten nicht nach, darf der Betrieb sie ermahnen oder ihnen unter bestimmten Umständen auch kündigen, wenn es einen hinreichend guten Grund dafür gibt.
Die Ausbildungsvergütung: Was du als Azubi verdienst
Jeder Auszubildende in Deutschland hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird im Ausbildungsvertrag angegeben, und zwar jeweils für das erste, zweite und ein mögliches drittes oder viertes Ausbildungsjahr.
Betriebe können nicht völlig frei darüber entscheiden, wie viel sie ihren Azubis zahlen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung orientiert sich vielmehr häufig an Tarifverträgen, andernfalls an der ortsüblichen Vergütung. Grundsätzlich steigt die Vergütung von Auszubildenden im Laufe ihrer Ausbildung an. Jedes Jahr verdienen sie etwas mehr, wobei die Höhe je nach Ausbildungsberuf und Branche unterschiedlich ist. Die steigende Vergütung honoriert, dass Auszubildende mit der Zeit mehr Verantwortung übernehmen.
Ausbildungsbetriebe müssen die Ausbildungsvergütung regelmäßig und pünktlich zahlen, üblicherweise einmal im Monat, oft zum Monatsende oder in der Mitte eines Monats. Kürzen darf der Ausbildungsbetrieb die Vergütung von Lehrlingen nicht einfach so, wenn es keinen guten Grund dafür gibt.
Zusätzlich zur Ausbildungsvergütung kann im Einzelfall ein Anspruch auf weitere Leistungen bestehen. Dazu können etwa Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, aber auch Fahrtkostenzuschüsse zählen. Welche Rechte Azubis haben, geht aus ihrem Ausbildungsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung hervor. Häufig sind entsprechende Zahlungen freiwillig für Arbeitgeber.
Wie bei regulären Arbeitsverhältnissen gehen auch in der Ausbildung Sozialversicherungsbeiträge und Steuern vom Lohn ab. Im Umkehrschluss sind Azubis entsprechend geschützt und zahlen in die Rentenkasse ein.
Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch
Für Auszubildende sind die Arbeitszeit und der Urlaubsanspruch wichtige Aspekte. Was gilt hier? Die geltenden Regelungen hängen auch davon ab, ob Auszubildende volljährig oder minderjährig sind.
Bei volljährigen Auszubildenden greift das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das heißt: Im Normalfall dürfen Azubis, die mindestens 18 Jahre alt sind, höchstens acht Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche arbeiten. In Ausnahmefällen sind bis zu zehn Stunden am Tag erlaubt, wobei der Schnitt innerhalb eines halben Jahres bei acht Stunden liegen muss. Lange Tage im Betrieb müssen also entsprechend ausgeglichen werden. Außerdem müssen Pausen eingehalten werden: Bei mehr als sechs Stunden Arbeit sind es mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten.
Für minderjährige Auszubildende gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es soll junge Menschen besonders schützen. Für Minderjährige gilt bei der Arbeitszeit eine Obergrenze von acht Stunden am Tag oder 40 Stunden in der Woche. Sie dürfen nicht nachts und im Regelfall auch nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Genauso wenig dürfen sie gefährliche Tätigkeiten ausführen. Die Pausenregelungen sind hier strenger: Mindestens 30 Minuten Pause sind schon bei mehr als viereinhalb Stunden vorgesehen, bei mehr als sechs Stunden müssen es mindestens 60 Minuten Pause sein.
Wie viele Urlaubstage haben Azubis?
Wichtig zu wissen: Die Zeit in der Berufsschule wird auf die Arbeitszeit angerechnet. Umfasst die Schule an einem Tag mehr als fünf Unterrichtsstunden, gilt das im Fall von minderjährigen Azubis als kompletter Arbeitstag.
Welchen Urlaubsanspruch Auszubildende haben, ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Für volljährige Azubis sind es mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Durch Tarifverträge kann sich ein höherer Urlaubsanspruch ergeben, außerdem kann der Ausbildungsbetrieb freiwillig mehr Urlaubstage gewähren. Für minderjährige Azubis hängt der (minimale) Urlaubsanspruch auch vom Alter ab:
- Mindestens 30 Urlaubstage bei unter 16-Jährigen
- Mindestens 27 Urlaubstage bei unter 17-Jährigen
- Mindestens 25 Urlaubstage bei unter 18-Jährigen
Den Ausbildungsvertrag kündigen: Wann und wie es möglich ist
Während der Probezeit ist eine Kündigung des Ausbildungsvertrags für beide Seiten einfach möglich. Es braucht dafür keinen Grund und es muss keine Frist eingehalten werden. Nach der Probezeit sieht das anders aus – der Ausbildungsvertrag kann dann nicht mehr so leicht gekündigt werden. Nun gelten strengere Regeln, auch wenn es weiterhin Möglichkeiten für beide Seiten gibt, die Zusammenarbeit zu beenden.
Jede Kündigung des Ausbildungsvertrags muss grundsätzlichschriftlich geschehen. Nach der Probezeit kann der Vertrag nur mit gutem Grund gekündigt werden. Das kann der Fall sein, wenn es dem Ausbildungsbetrieb nicht zuzumuten ist, das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Azubi erheblich gegen seine Pflichten verstoßen, wiederholt unentschuldigt gefehlt oder gestohlen hat. Wichtig: Vor einer Kündigung ist in der Regel eine Abmahnung notwendig. So hat der Auszubildende die Chance, sich zu bessern und eine Kündigung zu umgehen.
Auch Auszubildende können nach der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Für eine außerordentliche, fristlose Kündigung brauchen auch sie einen guten Grund. Das wäre zum Beispiel vorstellbar, wenn es schwere Sicherheitsmängel in der Ausbildung gibt oder die Ausbildung nicht vorschriftsmäßig durchgeführt wird.
Für Auszubildende, die eine Kündigung erwägen, kann ein Sonderfall eintreten: Wenn sie nicht nur den Ausbildungsbetrieb, sondern den Beruf wechseln oder ganz aufgeben möchten, können sie auch nach der Probezeit kündigen. In solchen Fällen gilt eine Frist von vier Wochen.
Manchmal gibt es rund um eine Kündigung Konflikte zwischen Azubis und Ausbildungsbetrieben. In solchen Fällen kann der Betriebsrat helfen, aber auch eine Schlichtungsstelle. Solche Stellen gibt es bei den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern. Das Ziel besteht darin, eine tragfähige Lösung zu finden, die juristische Auseinandersetzungen vermeidet. Eine Schlichtung ist meist wesentlich schneller, unkomplizierter und günstiger als ein Rechtsstreit.
Nach der Ausbildung: Übernahme oder Ende der Zusammenarbeit
Zum Ende der Ausbildung stellt sich für Azubis die Frage: Was jetzt – wie geht es weiter? Und wann endet der Ausbildungsvertrag? Grundsätzlich endet die Ausbildung mit dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit; ein entsprechendes Datum ist im Ausbildungsvertrag vermerkt. Der Zeitpunkt hängt allerdings maßgeblich davon ab, wann ein Lehrling seine Abschlussprüfung bestanden hat.
Wann endet der Ausbildungsvertrag bei bestandener Prüfung? Bestehen Azubis ihre Prüfung vor dem vereinbarten Ende, endet der Vertrag automatisch mit der Bekanntgabe des Ergebnisses. Die Ausbildung gilt dann als erfolgreich abgeschlossen. Das im Ausbildungsvertrag vermerkte Datum spielt in diesem Fall keine Rolle mehr.
Was gilt im umgekehrten Fall: Wann endet der Ausbildungsvertrag bei nicht bestandener Prüfung? Dann haben Azubis Anspruch darauf, dass ihr Vertrag bis zum nächsten Prüfungstermin verlängert wird. Maximal darf sich die Frist um ein Jahr verlängern. Der Betrieb darf sich hier nicht querstellen – Lehrlinge müssen eine reelle Chance haben, ihre Ausbildung erfolgreich zu beenden.
Gibt es einen Anspruch auf Übernahme?
Nach der bestandenen Prüfung ist eine Übernahme häufig eine Option. Für beide Seiten kann sich das lohnen: Azubis wissen genau, was sie erwartet. Sie kennen die Aufgaben, das Team, sind mit Abläufen und Strukturen vertraut. Böse Überraschungen drohen in so einem Szenario nicht.
Dasselbe gilt auch für den Ausbildungsbetrieb, der sich zusätzlich darüber freuen kann, dass ehemalige Auszubildende schon eingearbeitet und ins Team integriert sind. Dennoch: Eine Übernahme ist kein Selbstläufer. Es gibt vor allem keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Wo ein Tarifvertrag gilt, kann das allerdings mit einem Anspruch auf eine zeitlich befristete Übernahme – in der Regel sechs bis zwölf Monate – einhergehen.
Was passiert, wenn man nach der Ausbildung einfach weiterarbeitet? Das stärkt die Rechte von Beschäftigten: Wenn noch kein neuer Vertrag geschlossen wurde, machen sie mit dem Erscheinen am Arbeitsplatz ein Arbeitsangebot. Nimmt der Arbeitgeber das Angebot an, indem er den Azubi weiterbeschäftigt, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis – selbst wenn das gar nicht im Interesse des Arbeitgebers liegt. Der bisherige Azubi wird dann zu einer normalen Arbeitskraft mit allen zugehörigen Rechten und Pflichten.
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