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Das Weihnachtsgeld ist da!
Die Rente ist sicher und das Weihnachtsgeld wohl auch, wie der TV Sender und seine Online Seite auf N-TV.de vom 21.Oktober 2011 berichtet. Denn laut N-TV ist folgendes seit Neustem gerichtlich bestätigt:
Weihnachtsgeld für Mitarbeiter- Arbeitgeber muss weiter zahlen
Arbeitgeber dürfen nicht einfach Weihnachtsgeld streichen, wenn sie dies zuvor jahrelang vorbehaltlos gezahlt haben. Dies entscheidet das Landesarbeitsgericht in Mainz. Das Gericht gibt damit einem Arbeitnehmer recht.
Doch was ist Weihnachtsgeld und wem steht dieses Geld zu? Hensche der bekannte, deutsche Arbeitsrechtler beschreibt es so:
Was versteht man unter einem Weihnachtsgeld?
Ein Weihnachtsgeld ist eine zusätzlich zum regulären Lohn bzw. Gehalt gewährte Gratifikation aus Anlass des Weihnachtsfestes, die dementsprechend in der Regel im November, manchmal aber auch teils im November und teils im Dezember fällig wird.
Das Weihnachtsgeld ist beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Vorschriften über die Sozialversicherung. Es ist allerdings nicht allein dem Monat der Fälligkeit bzw. Auszahlung zuzurechnen, sondern als sog. Einmalzahlung dem gesamten Jahr bzw. auch den vorherigen Monaten, falls das reguläre Gehalt zusammen mit dem Weihnachtsgeld die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungszweigen übersteigt.
(Quelle Hensche.de)
Doch ist folgendes zu beachten, wer z.B. als junger Absolvent zum 1. Juli 2011 in das Unternehmen eingestiegen ist, der hat wohl eher nur Anspruch auf ein halbes Weihnachtsgeld, dh. in den meisten Fällen dann nur ein halbes Monatsgehalt und nicht ein ganzes Gehalt, wie die Kolleginnen und Kollegen.
Tja, das ist zwar schade, aber macht ja nichts, denn wer einen Girokonto-Vergleich am Ende des Jahres macht mit seinen Kollegen, der wird feststellen, dass er/sie evtl. doch mehr Geld auf dem Konto hat, wie die Kolleginnen und Kollegen. Vor allem, wenn Sie als Nachwuchsführungskraft eingestiegen sind, und die anderen nur auf einer normalen Position. Wenn man das mal so ausdrücken mag.
Auf alle Fälle haben einige junge Menschen, wenn Sie denn ein Studium hinter sich haben, öfters mal mehr Gehalt und auch Geld, als Ihre Kolleginnen und Kollegen, die als Facharbeiter und Fachkraft seit 10 Jahren arbeiten. Hier kann ein wenig Demut nicht schaden, dass kann ich Euch nur raten! Oder einfach mal die Klappe halten über das Gehalt, es muss ja nicht jeder wissen wieviel Geld Du auf dem Konto hast.
Firmengründung
Hallo Spirofrogger,
da wir ja wissen, dass sich auch viele gerne nach dem Master Studium oder Bachelor Studium selbstständig machen, hier ein paar Tipps von uns für Absolventen die keinen Job für Absolventen machen wollen- im klassischen Sinne.
Die Firmengründung
Wenn Sie eine Firma gründen möchten, stehen Sie meist vor einem Meer von Möglichkeiten.
Als erstes haben Sie die Wahl der Geschäftsform. Wollen Sie eine Limited gründen oder eine GmbH? Dann können Sie entscheiden ob Sie ein Unternehmen alleine aufziehen möchten oder mit einer anderen Person. Natürlich braucht es auch ein Unternehmenskonzept, welches Erfolg verspricht und lange anhält. All diese Punkte müssen beachtet werden, um ein erfolgreiches Unternehmen auf die Beine zu stellen.
Die erste Frage ist wohl, welche Geschäftsform man benutzen möchte. Da an dieser Entscheidung das größte Kapital hängt, sollte man sich gut informieren. Hier bietet zum
Beispiel Jenty.de einen Beraterservice an, welcher sich darauf spezialisiert, wenn man eine
Limited gründen möchte, oder eine GmbH. Wenn Sie eine Limited gründen möchten, sollten
Sie die Unterschiede zu einer GmbH wissen. Der Vorteil, wenn Sie eine Limited gründen,
liegt darin, an der geringen Haftungsbegrenzung. So kann man theoretisch schon mit einem
Pfund eine Limited gründen. Im Gegensatz zur GmbH, wo die Einlage 25.000 Euro beträgt,
ist dies natürlich nicht zu vergleichen. Ein weitere Vorteil, wenn Sie eine Limited gründen
ist, dass es sehr einfach von statten geht.
Die Geschäftsform der Limited gibt es in England.
Wenn man eine Limited gründen möchte, muss man jedoch nicht einmal selbst in England
sein. Außerdem muss man bei Geschäftlichen Veränderungen, im Gegensatz zu anderen
Geschäftsformen, nichts notariell beglaubigen lassen. Dies hat den Vorteil, dass man sich
schneller bewegen kann als bei anderen Geschäftsformen. Wenn Sie eine Limited gründen
wollen, nachdem Sie Insolvent gegangen sind, ist dies auch kein Problem. Hier bietet zum
Beispiel jenty.de Informationen dazu an, wie man mit einer Limited erfolgreich werden kann,
nachdem man schon mal eine Bruchlandung erlitten hat.
Obwohl die Limited ein so einfaches Geschäftsmodell ist mit wenig Risiko, ist sie weltweit
bekannt. Da man in allen Commonwealth-Staaten eine Limited gründen kann, hat sich dieses
Konzept schon weit verbreitet. Wen Sie ganz neu im Geschäft sind, bietet auch hier Jenty.de
hilfreiche Tipps und Ratschläge dazu an, was man machen sollte, wenn man eine Limited
gründen möchte. Allgemein ist zu sagen, dass man bei einer Limited weniger Risikoreich eine
Firma gründen kann als bei einer GmbH. Die liegt Größtenteils an der Kapitaleinlage. Auch
gibt es in Deutschland schon sehr viele Unternehmer, welche eine Limited gegründet haben,
und damit erfolgreich geworden sind. Erfolgsberichte und Presseberichte dazu sind überall
im Internet zu finden auch bei Jenty.de. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wie man eine
Limited gründen kann, was man beachten sollte, ob das Firmenkonzept gut ist, rufen Sie
einfach mal die Hotline bei Jenty.de an.




