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Das Weihnachtsgeld ist da!
Die Rente ist sicher und das Weihnachtsgeld wohl auch, wie der TV Sender und seine Online Seite auf N-TV.de vom 21.Oktober 2011 berichtet. Denn laut N-TV ist folgendes seit Neustem gerichtlich bestätigt:
Weihnachtsgeld für Mitarbeiter- Arbeitgeber muss weiter zahlen
Arbeitgeber dürfen nicht einfach Weihnachtsgeld streichen, wenn sie dies zuvor jahrelang vorbehaltlos gezahlt haben. Dies entscheidet das Landesarbeitsgericht in Mainz. Das Gericht gibt damit einem Arbeitnehmer recht.
Doch was ist Weihnachtsgeld und wem steht dieses Geld zu? Hensche der bekannte, deutsche Arbeitsrechtler beschreibt es so:
Was versteht man unter einem Weihnachtsgeld?
Ein Weihnachtsgeld ist eine zusätzlich zum regulären Lohn bzw. Gehalt gewährte Gratifikation aus Anlass des Weihnachtsfestes, die dementsprechend in der Regel im November, manchmal aber auch teils im November und teils im Dezember fällig wird.
Das Weihnachtsgeld ist beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Vorschriften über die Sozialversicherung. Es ist allerdings nicht allein dem Monat der Fälligkeit bzw. Auszahlung zuzurechnen, sondern als sog. Einmalzahlung dem gesamten Jahr bzw. auch den vorherigen Monaten, falls das reguläre Gehalt zusammen mit dem Weihnachtsgeld die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungszweigen übersteigt.
(Quelle Hensche.de)
Doch ist folgendes zu beachten, wer z.B. als junger Absolvent zum 1. Juli 2011 in das Unternehmen eingestiegen ist, der hat wohl eher nur Anspruch auf ein halbes Weihnachtsgeld, dh. in den meisten Fällen dann nur ein halbes Monatsgehalt und nicht ein ganzes Gehalt, wie die Kolleginnen und Kollegen.
Tja, das ist zwar schade, aber macht ja nichts, denn wer einen Girokonto-Vergleich am Ende des Jahres macht mit seinen Kollegen, der wird feststellen, dass er/sie evtl. doch mehr Geld auf dem Konto hat, wie die Kolleginnen und Kollegen. Vor allem, wenn Sie als Nachwuchsführungskraft eingestiegen sind, und die anderen nur auf einer normalen Position. Wenn man das mal so ausdrücken mag.
Auf alle Fälle haben einige junge Menschen, wenn Sie denn ein Studium hinter sich haben, öfters mal mehr Gehalt und auch Geld, als Ihre Kolleginnen und Kollegen, die als Facharbeiter und Fachkraft seit 10 Jahren arbeiten. Hier kann ein wenig Demut nicht schaden, dass kann ich Euch nur raten! Oder einfach mal die Klappe halten über das Gehalt, es muss ja nicht jeder wissen wieviel Geld Du auf dem Konto hast.
Welcher Beruf für mich?
Das Abi fast in der Tasche, fertig mit dem Zivi oder dem Bund, und nun stellt sich die Frage – was nun – was tun? Denn man will ja nicht jeden Beruf machen, sondern den Beruf, den man am spannendesten findet und bei dem man am besten seinen Neigungen und Talenten nachgehen kann. Wir stellen Euch heute mal ein paar Berufe vor, die man als Ausbildung machen kann. Und zwar mit Zahlen und Fakten, was verdient man dort im ersten, zweiten und im dritten Jahr – was ist das jeweilige Ausbildungsgehalt. (Quelle: IHK München)
Das Ausbildungsgehalt nach Lehrjahr:
Kaufmann im Einzelhandel:
- 844 €
- 911 €
- 1019 €
Fachverkäufer-in Fleischer:
- 844 €
- 911 €
- 1019 €
Bankkaufmann:
- 754 €
- 812 €
- 870 €
Industriekaufmann
- 710 €
- 820 €
- 870 €
Bürokaufmann:
- 705 €
- 767 €
- 845 €
Kaufmann – Kauffrau im Groß-und Außenhandel:
- 655 €
- 721 €
- 788 €
Kaufmann – Kauffrau im Einzelhandel:
- 620 €
- 694 €
- 797 €
Hotelkaufmann/-frau:
- 517 €
- 589 €
- 660 €
Fachverkäufer – Einzelhandel:
- 400 €
- 500 €
- 600 €
Friseur:
- 359 €
- 446 €
- 542 €
Wenn man das liest, dann brauch man sich manchmal gar nicht wundern warum man bei der IHK München und vor allem bei der Friseurinnung Gedanken macht um den Nachwuchs und dabei feststellt, dass harte, körperliche Arbeit so schlecht bezahlt wird. Was soll denn ein “zugereister” Azubi mit einem Gehalt von 359 € in München machen können. Damit bekommt er nicht einmal ein Zimmer in einer WG geschweige denn etwas zu essen. Ähnlich wird es auch dem Fachverkäufer gehen, denn mit 400 € im Monat sind auch keine großen Sprünge zu erwarten. Dies alles dann mit Werbung für den Beruf und den “tollen Zukunftsaussichten” zu begründen wird wohl in die Hose gehen, das ist sicher.




