Artikel-Schlagworte: „Arbeitsvertrag“

Berufsbegleitend

Jeder von Euch kennt das, man ist beim Studium oder man ist ” auf Arbeit ” und man will etwas nebenher noch machen. Sei es ein weiteres Studium, Duales Studium oder einen Job.

Oder sogar ne eigene Firma gründen. Wir nennen das mal Gesamt – Berufsbegleitend

Ist das erlaubt oder nicht?Darf ich ein Duales Studium machen und nebenher arbeiten, oder darf ich studieren und arbeiten.

Darf man berufsbegleitend arbeiten bzw. ein Studium machen ? Oder darf man eine Weiterbildung bzw. eine Fortbildung machen? Brauche ich da die Zustimmung meines Arbeitgebers?

Naja – Ja und Nein.

berufsbegleitende Bildung = Berufsbegleitendes Studium
Ein berufsbegleitendes Studium oder auch duales Studium ist ein Studium, bei dem der Student während der ganzen Ausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbegleitendes_Studium

Was sagt der Gesetzgeber zu einem Nebenjob – Zweiteinkommen ?

Laut Grundgesetz darf jeder der möchte einen Nebenjob ausüben, dh. der Arbeitgeber darf Nebenjobs ( auch ehrenamtliche ) grundsätzlich mal nicht verbieten, es sei denn es steht etwas im Arbeitsvertrag.

Wenn bei Euch im Arbeitsvertrag aber steht – dass die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung der „Genehmigung des Arbeitgebers“ bedarf. – dann braucht Ihr diese auch. Denn der Arbeitgeber kann hier über die Zustimmung zum Zweitjob entscheiden siehe auch (Bundesarbeitsgericht [BAG], Az. 9 AZR 464/00),

Dies kann sein, wenn die Nebentätigkeit ihre „berechtigten Interessen“ berührt. Dhi, das hebt auf die Loyalität des Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber ab. Also, wenn Ihr bei einem Anwalt arbeitet, wird er Euch sicher nicht die Zustimmung geben für einen Nebenjob bei einem Anwalt, eher schon bei einem Verein oder Verband – der Euer Kerngeschäft / Eure Arbeit also nicht betrifft!

Nebentätigkeitsrecht für Beamte: Beamte sowie Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes müssen sich einen bezahlten Nebenjob immer genehmigen lassen.

Ich hoffe, dass wir Euch ein wenig helfen konnten mit dem Thema ” berufsbegleitend ” was im Übrigen auch auch für das Abendstudium oder das Studium nebenher gilt. Die Faustregel lautet ” ein berufbegleitendes Studium ” ist erlaubt, aber es ist besser es seinem Arbeitgeber mitztuteilen, damit es hier keinen Ärger gibt. Wer also einen MBA machen will, der sollte es besser seinem Chef mitteilen, bevor er Ihn beginnt, nicht, dass der Chef aus allen Wolken fällt.

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Wie hoch ist die Abfindung bei… ?

Gerade als junger Mensch hat man noch berufliche & finanzielle Träume, auch wenn es sicherlich nicht jeder von Euch auf den Chefsessel eines Multinationalen Konzerns schaffen wird – leider : -(

Der 10 Euro-Schein

Der 10 Euro-Schein

Und manche von Euch träumen evtl. von Einer Abfindung, auch wenn Ihr noch nicht soooooooooooooolange im Berufsleben seid.

Aber – Wie hoch ist eine Abfindung ? Wie bemesse ich eine Abfindung ? Und wie hoch kann der ” goldene Handschlag ” sein. Dieser Frage gehen wir gleich nach!

Der Chefsessel von BP war bis vor kurzem noch mit Herrn Hayward besetzt, der nun aufgrund seiner ” schlechten Kommunikation ” und seines Krisenmanagements gerade in Bezug auf die Ölkatastrophe vor der US Küste seinen – den ” Hut nehmen ” musste.

Zu Recht, wie wir meinen, auch wenn er nun eine Dicke Abfindung von seinem Arbeitgeber bekommen soll. Wie hoch ist die Abfindung bei BP als Arbeitgeber? – Schlappe 14 Mio. €uro Abfindung bekommt der Mitarbeiter Hayward laut britischen Medienberichten. Siehe SZ

Eine Schweinerei Frechheit, wie wir meinen, denn unter seiner Flagge wurde das Meer mit 100 !!!! Litern Öl pro Stunde verseucht.

Dafür sollte der Herr – sofort alles spenden, was er bekommt, auch wenn es im laut Arbeitsvertrag bzw. Anstellungsvertrag evtl. zustehen sollte. Herr Eick von Arcandor, sowie Herr Wiedeking hatten das fast vorbildlich vorgemacht. ( Sie spendeten einen Großteil ihrer Abfindung ).

Doch zurück zur Frage: Wie hoch ist eine Abfindung? Höhe Abfindung

Wie hoch ist denn Eure Abfindung, wenn ihr gehen müsst? Mit welcher Höhe der Abfindung kann ich rechnen, wenn ich … so lange dabei bin. Denn nicht nur die Mitarbeiter des WEKA Verlags – stellen sich diese Frage, wie man ( siehe link ) in der W&V nachlesen kann.

Kein Anspruch auf Abfindung oder Anspruch auf Abfindung ?

Zunächst einmal mit NIX – Null Euro , denn eigentlich hat kein Arbeitnehmer, Mitarbeiter einen Anspruch auf eine Abfindung. Es sei denn, dass eine Abfindung im Arbeits- oder Tarifvertrag ( bzw. im Sozialplan ) festgelegt sei. ( siehe auch Kündigungsschutzgesetz ).

Dennoch gibt es zum Thema Abfindung eine Regel. Die Faustregel zur Abfindung lautet:

” ein halbes Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr ” im Unternehmen

Wie hoch könnte meine Abfindung sein?

Die Bemessung der Abfindung ist in Deutschland im § 10 des Kündigungsschutzgesetz geregelt.

Denn das “… bis zu … ” wird von den Arbeitsgerichten nach einer ähnlichen “Messlatte” bemessen, wie in § 1a Kündigungsschutzgesetz, es gibt die so genannte “Regelabfindung“. Diese beträgt ein halbes Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr.

Dieses Maß kann für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Richtmaß sein, auch wenn es regional und nach Branche Unterschiede geben mag!

Entscheidend ist für Sie als Mitarbeiter, der kurz vor der Kündigung steht, schauen Sie zu, dass das Ihr
Gehalt ” wirklich Brutto bemessen wird.

Also mit Auto, mit Zuschlägen, mit den Ansprüchen aus der Altersversorgung etc. – Je mehr desto besser :-)
Nicht jede Firma hat nämlich einen Sozialplan und hat dies dann exakt festgelegt! Hier sind Sie in der Verantwortung für sich das Beste herauszuholen.

Denn je mehr Sie da Brutto ausrechnen, umso mehr können Sie dann später netto herausbekommen, das ist doch simpel, oder.

Beispielsrechung Abfindung:

Sie arbeiten seit zehn Jahren in Ihrer Firma. Sie verdienen 4.000 € brutto im Monat und bekommen noch eine Tankkarte in Höhe von 100 € pro Monat, plus 100 € Handy Zuschuss = 4.200 €

Dh. Dann würde sich Ihre Abfindung nicht auf 4.000 €uro sondern auf 4.200 € beziehen.

falsche Rechnung:

mal zehn Jahre = 4.000 € mal zehn ( Monatsgehalt por Jahr ) = 40.000 €

Richtig Rechnen Abfindung:

mal zehn Jahre = 4.200 € mal zehn ( Monatsgehalt pro Jahr ) = 42.000 €

Das ist immerhin ein großer Urlaub für die ganze Familie ! Dh. hier lohnt es sich sich vorher wie hgier bei uns Tipps zu holen, damit man der betriebsbedingten Kündigungen entkommt, bzw, damit man für die Verhandlung der Abfindungsumme ” gute Karten ” hat.

p.s. hier noch ein Tipp bei Gross Konzernen wird manchmal sogar bis zu einem Monatsgehalt bzw. teilweise darüber bezahlt, wenn es einen Sozial Plan gibt. Und beim Mittelstand gibt es Abfindung je nach Branche zwischen 0,55 und 0,85 Monatsgehältern je Jahr der Betriebszugehörigkeit.

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