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Fusion Groupon und Google

Die vor kurzem noch angedachte Fusion bzw. Zusammenarbeit vom Internet Giganten Google und Groupon zu einer Bewertung von ca. 6 Mrd. Dollar ist nun erst einmal vom Tisch.

Denn die beiden Unternehmen haben sich nicht einigen können, was die Zusammenarbeit betrifft. Der Konzern Groupon ist ein amerikanischer Schnäppchendienst, der nun in einer Kapitalrunde schlappe 950 Mio. Dollar eingenommen hat um sein weiteres Wachstum zu finanzieren. Wohlgemerkt zu einer Bewertung von 4.8 Mrd. Dollar, also weniger wie Google für den Merger geboten hatte :-) . Dh. hier bei Groupon setzt man auf schnelles, eigenes organisches Wachstum.

Google seinerseits hätte gerne Groupon in seinem Konzern integriert, weil es diesen gelungen war den Markt der kleinen und mittleren Unternehmen per business model ins Internet zu bringen.

Und zwar mit einer recht simplen Variante, einem sog. daily Deal bei dem sich Restaurants, Kosmetikläden, Hotels etc. einer breiten Masse an usern stellen, die dann wiederum den Deal – das Schnäppchen kaufen können.
Jedoch nur wenn eine vorher festgelegte Anzahl an Käufern mitmacht. Eine – Win – Win – Situation für beide Seiten. Groupon und den Händler, Verkäufer.

Erinnert sehr an die frühereren gelbe Seiten, oder das telefonbuch, die aber kein transaktions – Modell besitzen. Dh. hier spürt der Händler nie sofort den Einfluss, bei Groupon sieht er es sofort an:

  • Mehr Kunden
  • Mehr Neukunden
  • Mehr Umsatz

So wie wir es sehen, ist Groupon die Zukunft der gelbe Seiten bzw. vom Telefonbuch, denn wer zahlt als Unternehmen gerne für einen Eintrag in gelbe Seiten, wo er nicht weiss, was daraus wird. Bei Groupon zahlt man zwar eine satte Provision, weiss aber dann genau wieviel Zusatz Umsatz man macht.
Und genau das war der Grund für die Fusion bzw. den angedachten merger von Google und Groupon, denn Google wollte damit und mit seinem Google StreetView und Google Places in den mini-regional-lokalen Markt der Einzelhändler hineinkommen, ein MEGA – MARKT weltweit. Wie man sich vorstellen kann.
Und dies könnte Google dann locker anreichern mit anderen Services aus seinem Haus, wie:

  • Routenplaner bzw. routenplaner kostenlos
  • Telefonbuch oder einer kostenpflichtigen Telefonauskunft

Wir machen es ja mit unserer Jobbörse so ähnlich, wir schalten ja nicht nur rein das Firmenprofil für die Unternehmen und berichten über deren Job & Karriere Events. Nein, denn wir wollen ja auch Aktion haben – also die aktive Bewerbung, die wir über Stellenanzeigenschaltung bzw. Stellengesuche generieren. Denn nur dann macht es auch Sinn, denn wir wollen ja auch eine Fusion – und zwar die des Bewerbers mit dem Unternehmen. Und wenn wir diese Zusammenarbeit bzw. Kooperation hinbekommen, dann haben wir unseren Job richtig gemacht. Und was bei den einen der Kooperationsvertrag bzw. Merger – Vertrag ist, das ist bei uns der Arbeitsvertrag.

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Open Office statt langer Arbeitszeit

Die deutschen Firmen, gerade die Top Firmen aus innovativen Industrien wie Cleantech, Software, IT- und Netzwerktechnik machen es schon lange vor. Sie bieten Open Office statt langer Arbeitszeit und kümmern sich wenig um Arbeitszeiterfassung oder ähnliche Themen.
Denn laut Arbeitszeitgesetz, und Bundesurlaubsgesetz darf jedes Unternehmen dies halten wie er möchte gesetzt denn Fall, er unterschreitet nicht die gesetzlich vorgeschriebene Fristen und Zeitenregel für die Arbeitszeit.

Regeln für die Arbeitszeitgesetz und Bundesurlaubsgesetz

Arbeitszeitgesetz:

Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_%28Deutschland%29 sind dies folgende Zeiten, die nicht überschritten werden dürfen, bzw. die ein Unternehmen in der Regel einhalten sollte. Dieses Gesetz ist sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich. Und im Übrigen sind nach Gesetz auch Verstöße des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nach dem Katalog des § 22 ArbZG umfassend als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Ähnlich verfährt es sich mit dem Urlaubsanspruch nach dem sog. Bundesurlaubsgesetz.

Die Regel lautet: Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers darf höchstens 48 Stunden betragen. So sollte es auch im Arbeitsvertrag stehen.

Urlausbanspruch:

Ebenfalls laut Wikipedia und dem Gesetzestext zum Arbeitsschutz verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch.

Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage, wobei, wegen der Spezialnorm in § 3 Abs. 2 auch die Samstage als Werktage gezählt werden, sodass sich bei einer Arbeitswoche von fünf Arbeitstagen ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen errechnet.
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So wissen wir, dass teilweise Beratungsunternehmen Ihren Mitarbeitern nur 20 Tage Urlaub per Arbeitsvertrag zusichern, jedoch ist es häufig der Fall, dass Sie gerade in Projektpausen den ein oder anderen Arbeitstag bzw. dann Urlaubstag zusätzlich von Ihrem Unternehmen wohlwollend geschenkt bekommen. Ein nicht ganz unelegante Praxis, die dann von Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig ist :-)

Doch wie verhält es sich mit der Arbeitszeit gemäss unserem Titel – open office statt Arbeitszeit, hier ist es so, dass viele gerade technologie- bzw. sofware getriebene Unternehmen häufig Ihren Mitarbeitern freistellen, wann, wo und wie lange sie arbeiten. Dies hat den Vorteil, dass man nicht genau kontrollieren kann welcher Mitarbeiter wie lange an einem Projekt arbeitet. Und dies führt in aller Regel sogar dazu, dass die Mitarbeiter “freiwillig” deutlich länger arbeiten. Gerade in Software- und IT Projekten ist dies der Fall, wie wir aus der Berufspraxis wissen. Und natürlich bei oben besagten Beratern, bei denen am Anfang selten ein 45h Woche zu erwarten ist. Dies sollte man auf alle Fälle wissen, wenn es um die Verhandlung der Kompensation geht, also dem Gehalt, denn 50.000 € bei 40h oder 50.000 € Gehalt bei > 60 h sind doch ein gewaltiger Unterschied.

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