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Arbeitslosengeld: Antrag, Bewilligung, Geld
Wer Arbeitslosengeld beantragt oder Arbeitslosengeld beantragen muss, der hat es so oder so nicht leicht in unserer heutigen Zeit.
Wir wünschen allen denen es so geht alles alles Gute und vor allem, dass Sie ganz schnell wieder einen tollen Job finden
. Das passende Stellenangebot finden Sie auf unseren Jobbörsen.
Denn auf Dauer macht arbeitslos sein keinen Spass, dass kann man sich denken.
Wir haben ein paar Karriere Tipps in kompakter Form, damit Ihr wisst auf was zu achten ist wenn man Arbeitslosengeld beantragen will.
Was muss man beim Arbeitslosengeld wissen?
* Arbeitslosengeld
* Antrag
* Bewilligung
* Geld
Dinge wie die Formulare bzw. die Anträge ALG 1 bzw. den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung § 28a SGB III finden sich dann ebenso wie Dokumente zur Antragserstellung bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wir gehen hier auf die Fakten ein und geben Tipps zur Antragserstellung ALG 1:
Es gilt zunächst mal folgende Regel, egal wer kündigt oder gekündigt wird, Sie stehen in der Pflicht sofort nach Kenntniss der Arbeitslosigkeit sich bei der Arbeitsagentur zu melden und zwar binnen zehn Tagen. Sonst ist es zu spät und dies kann dann sein, dass dies zu einer Sperrfrist führt. Erst wenn Ihr Antrag bewilligt ist, bekommen Sie Geld, das Arbeitslosengeld. Außer Sie sind in der Sperrfrist.
Und genau zu jener Sperrfrist beim Arbeitslosengeld haben wir ein interessantes Gerichtsurteil.
Wenn ein Arbeitnehmer aus wichtigem Grund selbst kündigt, dann darf ihm die Arbeitsagentur bzw. die Bundesagentur für Arbeit nicht für drei Monate bzw. 12 Wochen sperren, wie dies normal wäre bei einer “Eigenkündigung”.
Wann gilt jedoch diese Aufhebung der Sperrfrist? Z.B. im Falle einer objetiv vorhandenen Überforderung so entschied jüngst das Hessische Landesozialgericht ( AZ: L 9 AL 129/08) wie man der Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin entnehmen konnte. In diesem Falle betraf es einen Busfahrer, der seinen Job seine Arbeitstelle kündigte. Laut dem Arbeitsamt sollte er nun eine 12 wöchige Sperrfrist bekommen, in der er keine Bezüge auch nicht von der Arbeitsagentur erhalten hätte. Erst dann würde er sein Arbeitslosengeld erhalten. Hier klagte der Busfahrer nun erfolgreich. Er hätte wohl erst jeweils am Vorabend erfahren, wann und ob er arbeiten sollte. Um dann seine langen – nicht erlaubten – Fahrzeiten zu vertuschen ging er wohl sogar soweit, dass er mehrere Fahrtenschreiber Karten nutzte. Und zwar auf Weisung der Verkehrsbetriebe.
Aus diesem Grunde lehnten die Richter eine Sperrfrist ab, da es sich nach Ihrer Meinung um “einen wichtigen Grund ” handelte, der zu seiner eigenen Kündigung führte.
Die dann nach Angaben der Richter zu keiner Sperrfrist führt, da schlechte Arbeitsbedingungen vorherrschten.
Interessantes Arbeitsrechtliches Urteil wie wir meinen.
Wir freuen uns auf Eure Kommentare, was haltet Ihr von dem Urteil, und seht Ihr es ähnlich?
Jobs suche 1,2,3
Hallo Spirofrogger,
heute wollen wir Euch mal das 1*1 der Jobsuche beibringen. Damit Ihr Euch im Dschungel der Jobbörsen, Jobsuchmaschinen, Zeitungen/print und Social Media zurecht findet.

(Bild: Jobsuche)
Denn laut der neusten Profilo Studie von Grandmaster Kenk gibt es wohl Jobbörsen, die anscheinend 5 Mio Uniques (einzelne Besucher) im Monat haben (Stepstone, Monster und Co.) – die es aber (leider nur) hinbringen, dass 262 Personen bzw. 243 Personen Sie bewerten!
Das erinnert mich dann doch eher an die Abstimmung zum “Rauchverbot in Bayern” bei dem immerhin fast 38 % (siehe bayern.de)
gewählt hatten
Hat man da in Berlin (bei Stepstone) und bei Monster.de kein Interesse an so einer Umfrage?
Spannend dabei ist, dass wir mit unserer kleinen Jobbörse, diese Firmen aktuell bei Google.de überholen, ist wohl eher das “David / Goliath” Prinzip. Aber bei manchen keywords sind wir schon an Euch vorbei!
Was aber kam denn raus bei der Studie bzw. Jobportal Umfrage?!
Hier ein Auszug der Studie:
” Wie werden sich Ihrer Meinung nach die Rekrutierungsinstrumente in Ihrer Wertigkeit in den kommenden 3 Jahren entwickeln“ wird deutlich, dass klassische Online-Jobbörsen, Spezial-Jobbörsen und die eigene Karrierewebsite den höchsten Stellenwert verzeichnen, gefolgt von Businessnetzwerken, Jobsuchmaschinen und Recruiting-Netzwerken, wie z.B. experteer oder placement24. Social Communities und Twitter werden an Bedeutung gewinnen und Print-Stellenanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften an Wertigkeit verlieren.
Klassische Online-Jobbörsen können demzufolge weiterhin ihr Geschäftsmodell fortsetzen, denn sie werden auch in Zukunft einen sehr hohen Stellenwert besitzen.”
Da sind wir aber froh, auch wenn wir nicht unter den TOP TEN der Umfrage waren, hier waren eher die Großen und Mächtigen dabei, denn es wurden vor allem folgende Job-Portale bewertet:
* kalaydo
* stepstone
* jobware
* stellenanzeigen.de
* jobpilot
* gigajob
* monster
* arbeitsagentur
* jobscout24
sowie die Spezial-Jobportale wie * XING und *experteer.
Aber auch eine reichweitenstarke Jobsuchmaschine wie Kimeta.de und eine Jobrapido.de waren nicht dabei, sondern (fast nur) die “verlagsabhängien Jobbörsen” mit Ausnahme von FAZjobnet und der Laufbahner der SZ.
Schon eine interessante Tatsache, wie wir meinen
Wir sind gespannt, wie sich der Jobbörsen Markt in Deutschland die nächsten ein, zwei Jahre entwickeln wird, eines ist sicher, wir sind dabei!
Ob mit Jobsuche oder ohne!
Wahlweise mit twitter, friendfeed.com, facebook und Co.!
Wir denken, die Aussage stimmt, dass friendfeed, facebook,twitter mehr und mehr im Kommen sind – Richtig ist, dennoch werden die Bewerber irgendwo ” landen müssen ” und das ist die Jobbörse und/oder die Karriere Website. NurJobs – per Social Media – wird es “so” nicht geben
Ob nun per twitter, facebook oder XING! Jobbörsen werden bestehen bleiben, und das ist auch gut so!
p.s. wer uns auf Twitter folgen will, der kann dies @spirofrog machen




