Nicht nur auf Lohn, auch auf Zinsen muss man Steuern zahlen…
Seit dem 1.1.2009 gibt es in Deutschland eine neue Steuer, die Abgeltungssteuer. Neue Steuern
sind an und für sich ja nichts ungewöhnliches, als Arbeitnehmer ist man es gewohnt, vom Fiskus ausgenommen zu werden. Doch ergibt sich durch die Abgeltungssteuer für Sparer und Anleger eine
deutliche Vereinfachung.
Es würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen, diese Vereinfachungen hier alle zu nennen, aber in aller Kürze: Die Regel lautet 25% auf alles! Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und sonstige Erträge werden mit 25% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer versteuert – unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz.
Diese Steuer kann man sparen. Angesichts der ohnehin schon sehr mauen Zinsen, will man ja dem
Staat nicht noch mehr Geld in den Rachen werfen, als man ohnehin schon muss. Man kann über
alle Bankverbindungen verteilt einen sogenannten Freistellungsauftrag in Höhe von 801 Euro (bei Verheirateten analog 1602 Euro)) stellen. Dies bedeutet, dass die Steuern nicht automatisch abgeführt werden, sondern die Erträge steuerfrei bleiben. Mehr dazu findet man auch hier: http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/freistellungsauftrag-trotz-abgeltungssteuer.html. Schön wäre es natürlich, wenn das auch bei den ganzen anderen Steuern so wäre, die man regelmäßig löhnen muss (und die regelmäßig beim Blick auf die Lohnabrechnung den Blutdruck in ungeahnte Höhen treiben).
An dieser Stelle noch ein Tipp: Für Studierende und Schüler, die kein hohes Einkommen haben,
kann es sich lohnen, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Wer weniger als den
Grundfreibetrag von rund 8000 Euro im Jahr verdient, kann so seine gesamten Kapitalerträge
steuerfrei einstreichen. So gibt man dem Staat nicht bis nach der Steuererklärung ein zinsloses
Darlehen. Recht so!




