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Öko-Test BU Test 2012

Mithilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich Versicherte gegen den Verdienstausfall im Falle einer Berufsunfähigkeit absichern. Gilt der Versicherte für mindestens 6 Monate als berufsunfähig, so zahlt der Versicherer dem Versicherten eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe dieser Rente wird dabei individuell festgelegt und kann den jeweiligen Lebensumständen angepasst werden. Die Öko-Test empfiehlt in ihrem aktuellen Testbericht zur BU, unbedingt auf die Versicherungsbedingungen zu achten, um Punkte wie beispielsweise abstrakte Verweisungen unbedingt zu vermeiden.

BUZ und SBU im Test

Neben einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung können Versicherte eine BU-Versicherung auch als Zusatzversicherung zu einer Unfall-, Risikolebens- oder Lebensversicherung abschließen. Aus diesem Grund berücksichtige die Öko-Test in ihrem BU Test 2012 auch die Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen und testete insgesamt 32 Zusatzversicherungen (BUZ) sowie 28 selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU).Die Überprüfung der einzelnen Versicherungsbedingungen erfolgte mit sogenannten Musterfällen. Bewertet wurden dabei unter anderem das Preis-Leistungsverhältnis, die Annahmepolitik der verschiedenen Versicherer sowie die Versicherungsbedingungen.

Kein Testsieger 2012

Normalerweise wird abschließend zu jedem Test ein Resümee gezogen und anschließend ein Testsieger gewählt. Dies ist im Falle des Öko-Test BU Tests 2012 jedoch nicht der Fall- Grund dafür ist der, dass schlichtweg kein Police gefunden, die in allen Belangen gute Regelungen bot. Bereits bei kleinsten Vorerkrankungen war es für Antragssteller sehr schwierig, eine Versicherung bei dem gewünschten Versicherer zu erzielen. Wenn dies möglich war, mussten häufig deutliche Einschränkungen in Kauf genommen werden. In einem Testfall, in dem die Testperson angab, über Heuschnupfen zu verfügen, wurden ihm sämtliche Allergien aus dem Versicherungsvertrag gestrichen.

Annahmepolitik oftmals sehr schwierig

Konnte eine Testperson jedoch die Hürde der Annahmepolitik meistern, so war sie bei der Beitragshöhe sowie einigen anderen Punkten meist vor ein weiteres Hindernis gestellt. Häufig war in derartigen Fällen der Beitrag utopisch hoch angesetzt oder der Versicherungsumfang war stark eingeschränkt. Einige Policen waren zwar günstig im Preis, sahen allerdings lediglich eine Vertragsdauer bis zum 60. oder 65. Lebensjahr vor. Versicherte sollten jedoch sicherstellen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die Zahlung der BU-Rente flüssig ins Rentenalter von derzeit 67 Jahren übergeht.

Versicherer vergleichen

Die Ökotest empfiehlt jedem Versichertem aufgrund der großen Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern, einen ausführlichen Vergleich durchzuführen. Hierfür bietet sich zudem der Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner an, welcher den Beitrag zur BU-Versicherung bereits im Vorfeld berechnen kann. Versicherte können so abschätzen, welche Kosten auf sie zukommen und diese dementsprechend einplanen.

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Was ist eine BU?

Wer heute auf der Suche nach einem Job oder job-relevanten Themen ist, der kommt an einer Aussage bzw. an einem Begriff kaum dran vorbei. Den BU Vergleich denn damit ist die Absicherung im Erwerbsunfähigikeitsfall gemeint. Die sog. Berufsunfähigkeitsrente, diese ist aber an sich seit dem Jahre 2000 abgeschafft, wird aber umgangssprachlich immer noch so genannt.

Wikipedia erklärt dies so:

Berufsunfähigkeitsrente (bis 2000)

Als rein rechtlicher Begriff wird definiert: Berufsunfähig ist der Versicherte, der einen ihm zumutbaren Beruf nicht mehr ausüben kann und dessen Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder andere Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte auf weniger als die Hälfte der Erwerbsfähigkeit (bis 2000, jetzt: weniger als sechs Stunden am Tag) eines körperlich und geistig gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist (bis 2000 BU-Rente nach § 43 SGB VI alt). Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Berufsausübung einen sog. Berufsschutz zur Folge hat. Es muss vielmehr ein ausgeübter Fachberuf sein und es darf auch keine Verweisbarkeit im Rahmen des Stufenschemas vorliegen. So liegt bei einer ungelernten bzw. angelernten Tätigkeit niemals eine Berufsunfähigkeit vor, da der Versicherte immer auf sämtliche ungelernte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbar ist. Da die Erwerbsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit immer beinhaltete, konnte bei einer Selbständigkeit bis 2000 auch ohne Berufsschutz eine Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt werden.

Nur für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, zahlt die Gesetzliche Rentenversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese heißt Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und beträgt 50 % der vollen Erwerbsminderungsrente (§ 240 Absatz 2 SGB VI).

Verstanden? Nicht ganz, auf gut Deutsch war dies z.B. ein Koch oder Bäcker, der aufgrund einer Mehlallergie nicht mehr seinem angelernten Beruf nachgehen konnte. Oder auch ein Handwerker, der ähnliche chronische Beschwerden hatte. Unter der sogenannten Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Man kann also bei einer Berufsunfähigkeit seinem zuletzt ausgeübten Beruf bzw. Tätigkeit nicht mehr in dem Maße ausführen, wie dies der Beruf erfordern würde. Dabei sind laut Angaben der Versicherungen die Kriterien der Berufsunfähigkeit deutlich enger gefasst als die Kriterien und Masstäbe der Erwerbsunfähigkeit.

Wir wünschen Euch auf alle Fälle viel Erfolg und Gesundheit im Berufsleben und hoffen, dass Ihr nicht darauf angewiesen seid, diese Details näher kennenzulernen.

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